Hilfe! Fahrerlaubnisentzug trotz freiwilliger Rückgabe???

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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kost
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Hilfe! Fahrerlaubnisentzug trotz freiwilliger Rückgabe???

Beitrag von kost » Fr 2. Feb 2007, 13:49

Hallo zusammen,

ich benötige dringend Hilfe und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Die Führerscheinstelle hat mir die Fahrerlaubnis entogen, obwohl ich sie bereits freiwillig abgegeben habe.
Ich (und ein Anwalt der Grünen Hilfe) bin (sind) der Meinung, das dies rechtlich nicht möglich ist.

Am besten ich schildere einmal detailliert
Mein Problem:

Ich wurde im August letzten Jahres bei einer Polizeikontrolle positiv auf Cannabis untersucht.

In meiner Blutprobe wurden folgende Werte ermittelt:
4,1 ng/ml THC
1,7 ng/ml THC-OH
10,4ng/ml THC-COOH

Konsequenz: Geldstrafe plus 1 Monat Fahrverbot.

Ende November 2006 bekam ich Post von der Führerscheinstelle, mit der Aufforderung, bis Ende Dezember ein Gutachten in Form einer Haaranalyse vorzulegen.
Da ich aber zur Zeit ein Praktikum im Ausland absolviere, habe ich den Brief erst zu Weihnachten in der Hand gehabt und musste bereits am 28.12. wieder abreisen. Ich bin Bafög Empfänger und mein Praktikum ist unbezahlt - d.h. ich konnte mir eine Haaranalyse unmöglich leisten, gerade wegen der noch hinzukommenden Kosten für die Reise nach Deutschland und zurück.

Ich habe schnell die Rechtsberatung der Grünen-Hilfe aufgesucht.
Dort hat mir nahegelegt, die Fahrerlaubnis freiwillig abzugeben, mit Hinweis auf meine spezielle Situation und das verlangte Gutachten im Rahmen eines Wiedererteilungsverfahrens später vorzulegen.

Also habe ich am Tag meiner Abreise ein Schreiben abgesendet, in dem ich meine Situation schilderte und mich grundsätzlich bereit erklärte, das Gutachten nach Ende meines Praktikums nachzureichen. Gleichzeitig erwähnte ich, dass ich meine Fahrerlaubnis hiermit freiwillig abgebe etc..

Anfang Januar bekam ich wieder Post von der FSST.

Betreff: "Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis".
Da ich mein Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt habe, beabsichtigt der gute Herr, mir meine Fahrerlaubnis zu entziehen...
Ich habe die Möglichkeit, mich bis Ende Januar schriftlich zu äußern. Mein Schreiben von Dezember hat der Mann nicht in einem Satz erwähnt.

Also schrieb ich erneut einen Brief, in dem ich nochmals auf meine Situation aufmerksam machte und um Verständnis hierfür bat.
Ich erwähnte außerdem nochmals, dass ich meine Fahrerlaubnis bereits freiwillig abgegeben habe und ein Entzug deshalb nicht möglich sei.

Heute habe ich eine Mail meiner Mitbewohnerin bekommen, als Anhang ein Brief der FSST.

"Entziehung der Fahrerlaubnis"
Da ich mein Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt habe (...) "entziehe ich Ihnen hiermit die Fahrerlaubnis". Kosten: 150 Euro.
Mein Schreiben liege Ihm vor, vermochte seine Entscheidung jedoch nicht zu beeinflussen.
"Die Abgabe des Führerscheins stellt keinen automatischen Verzicht auf die Fahrerlaubnis dar. Der Führerschein stellt nur die Urkunde über den Besitz einer Fahrerlaubnis dar."

Das war mir klar,
deshalb habe ich in meinem zweiten Schreiben nochmals ausdrücklich erwähnt, dass ich bereits mit meinem ersten Schreiben meine Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben hatte, und - nach Ende meines Auslandspraktikums, sobald meine finanzielle Situation dies zulässt - im Rahmen eines Wiedererteilungsverfahrens dass geforderte Gutachten nachreichen werde.

Nun meine Frage:
Habe ich etwas falsch gemacht?
Wie soll ich nun vorgehen?
Ich habe einen Monat Zeit, Wiederspruch einzulegen.
Bitte helft mir, denn mein Führerschein ist mir sehr wichtig, da ich ihn in Deutschland für meinen Nebenjob brauche.

Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe.

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Fr 2. Feb 2007, 16:58

Richtig ist, dass nur durch die Abgabe des Führerscheins kein Entzug der Fahrerlaubnis (so der offizielle Begriff) vorliegt. Insofern hat die Behörde richtig gehandelt.

Allerdings bieten manche Führerscheinstellen einen "freiwilligen Verzicht bzw. Entzug" an. Es handelt sich dabei um eine vorgefertigte Erklärung der Führerscheinstellen. In diesen Fällen entstehen für den Betroffenen keine Kosten oder ein geringerer Betrag, als er bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle festgesetzt wird.

Wenn du überhaupt noch eine Möglichkeit hast, geht es nur um die festgesetzten Gebühren für den Entzug. In diesem Fall hilft nur ein Gespräch mit der Führerscheinstelle.

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kost
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Beitrag von kost » Fr 2. Feb 2007, 17:33

Ach so,
ich dachte es würde genügen das in dem Brief deutlich zu machen.
Ich konnte ja auch nicht zur FSST gehen, weil ich ja im Ausland war :(
Hätte ich gewusst, dass es sich um ein Formular handelt, hätte ich das natürlich angefordert.
Ich werd dort mal anrufen,
besten Dank erstmal für die Antwort.

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