Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zu § 11
- schildi
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Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zu § 11
Hallo liebe Forenuser,
wie ihr vieleicht am obigen Thema sehen könnt geht es um diese Untersuchung. Ich würde gerne wissen was bei dieser Untersuchung so abläuft. Also was wird da genau mit mir gemacht? Welche Untersuchungen werden durchgeführt?
Ich wurde letztes Jahr im Oktober wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angehalten mit 1,3 Promille.
Laut dem Zettel werde ich auf Gesundheitsstörungen, Körperbehinderungen oder Krankheiten unersucht. Stimmt das? Kommen noch irgendwelche Untersuchungen dazu? z.B. Überprüfung der Leberwerte?
Habe schon viel gesucht im Internet aber immer nur irgendwelches Beamtendeutsch gefunden was ich nicht verstehe.
Danke schonmal im vorraus
lg schildi
wie ihr vieleicht am obigen Thema sehen könnt geht es um diese Untersuchung. Ich würde gerne wissen was bei dieser Untersuchung so abläuft. Also was wird da genau mit mir gemacht? Welche Untersuchungen werden durchgeführt?
Ich wurde letztes Jahr im Oktober wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angehalten mit 1,3 Promille.
Laut dem Zettel werde ich auf Gesundheitsstörungen, Körperbehinderungen oder Krankheiten unersucht. Stimmt das? Kommen noch irgendwelche Untersuchungen dazu? z.B. Überprüfung der Leberwerte?
Habe schon viel gesucht im Internet aber immer nur irgendwelches Beamtendeutsch gefunden was ich nicht verstehe.
Danke schonmal im vorraus
lg schildi
- corneliusrufus
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Muster zur Anlage 5 FEV
Das ist die normale erweiterte ärztliche Überprüfung für die großen, schweren Fahrerlaubnisklassen.
Das hat nichts mit einem Ärztlichen Gutachten (bsp. wegen Trunkenheit) oder einer MPU zu tun.
Ein Muster findest Du hier: http://www.aekno.de/htmljava/b/FeV1.htm.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Das hat nichts mit einem Ärztlichen Gutachten (bsp. wegen Trunkenheit) oder einer MPU zu tun.
Ein Muster findest Du hier: http://www.aekno.de/htmljava/b/FeV1.htm.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
- schildi
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- Volker Kalus
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Das ist relativ einfach zu beantworten.
Dir wurde eine Fahrerlaubnis entzogen. Nun must Du diese neu beantragen.
Für die Beantragung und Erteilung ist es erforderlich dass Du alle voraussetzungen erfüllst, die der Gesetzgeber generell für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgesehen hat.
Und dazu gehört der Nachweis, dass Du für bestimmte Klassen ( z.B. LKW und Bus) auch gesundheitlich geeignet bist.
Das hat nichts direkt mit dem Grund der Entziehung zu tun.
Dir wurde eine Fahrerlaubnis entzogen. Nun must Du diese neu beantragen.
Für die Beantragung und Erteilung ist es erforderlich dass Du alle voraussetzungen erfüllst, die der Gesetzgeber generell für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgesehen hat.
Und dazu gehört der Nachweis, dass Du für bestimmte Klassen ( z.B. LKW und Bus) auch gesundheitlich geeignet bist.
Das hat nichts direkt mit dem Grund der Entziehung zu tun.
- corneliusrufus
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Ich nehme an, Du bist inzwischen dem Link gefolgt. Dort wirst Du gelesen haben, dass der Arzt bestimmte Erkrankungen ausschließen muss. Wie er das macht, da müsstest Du ihn fragen.
So könnte er bsp. die Leberwerte und den Blutwert MCV bestimmen, um einen Hinweis auf Alkoholabhängigkeit zu bekommen. Er könnte sich jedoch auch auf Tastung der Leber, Ansehen der Haut, des Ganges, der kognitiven Orientierung etc. bedienen.
Auch ein für Dich positives Ergebnis befreit die FEB nicht davon, weiteren Anhaltspunkten sowie den übrigen Bestimmungen der FEV nachzugehen.
So wirst Du bsp. auch ein Augenärztliches Gutachten einreichen müssen.
Eine MPU erwarte ich indes nicht, da Deine Alkoholisierung nicht 1,6‰ betrug.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
So könnte er bsp. die Leberwerte und den Blutwert MCV bestimmen, um einen Hinweis auf Alkoholabhängigkeit zu bekommen. Er könnte sich jedoch auch auf Tastung der Leber, Ansehen der Haut, des Ganges, der kognitiven Orientierung etc. bedienen.
Auch ein für Dich positives Ergebnis befreit die FEB nicht davon, weiteren Anhaltspunkten sowie den übrigen Bestimmungen der FEV nachzugehen.
So wirst Du bsp. auch ein Augenärztliches Gutachten einreichen müssen.
Eine MPU erwarte ich indes nicht, da Deine Alkoholisierung nicht 1,6‰ betrug.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
- schildi
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ach so sieht das aus... aber ich weiss ja schon im vorraus das ich keine krankheiten habe... alkoholabhängig bin ich ja nun auch nich obwohl ich alle 2-3 wochen mal in die disko gehe... allerdings könnten die deswegen dann doch meinen das ich alkoholabhängig bin oder? naja das wird halt auf die leberwerte ankommen denk ich mir mal so... ist es denn jetzt schlimm das ich vor 2 wochen in der disko war?? haben sich meine leberwerte dadurch vieleicht zum schlechten verändert?? ausserdem als alkoholabhängig gilt man ja schon wenn man jeden abend sein bier trinkt (was ich nun nicht mache) aber mein dad... und meine mum trinkt auch fast jeden abend n glas wein also sind die beiden dann süchtig ne?.... naja die festlegung find ich in dem sinne n bissl dumm weils ja eigentlich keine sucht ist...
- corneliusrufus
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Es freut mich für Dich, wenn Du weißt, dass Du gesund bist! Weiß davon auch die FEB? Deshalb ist diese Untersuchung notwendig.
Du kannst den Alkoholkonsum von Dir und Deiner Familie kostenlosl testen: http://www.drugcom.de/?uid=7cb2f425cf80 ... id=alkohol
Für die Alkoholabhängigkeit gibt es fixe Kriterien.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Du kannst den Alkoholkonsum von Dir und Deiner Familie kostenlosl testen: http://www.drugcom.de/?uid=7cb2f425cf80 ... id=alkohol
Für die Alkoholabhängigkeit gibt es fixe Kriterien.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
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