Mehr als 10 Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Wiederer
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Mehr als 10 Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis

Beitrag von Wiederer » Fr 27. Jul 2007, 09:46

Mein letzter Entzug der Fahrerlaubnis ist mehr als 10 Jahre her. Ich habe mir nun einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister angefordert und darin steht, "keine Eintragung erfasst".

Wenn ich nun die Fahrerlaubnis wieder machen will, dafr ich dann Beantragen wie ein Neuling oder muß ich auf Wiedererteilung beantragen?
Das ich den Führerschein neu machen muß ist klar, ich würde mir halt bei Neuantrag den PMU sparen.

Wer kennt sich da aus?

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Fr 27. Jul 2007, 15:59

Wenn in den Führerschakten noch Unterlagen vorhanden sind, die eine MPU rechtfertigen, wirst Du erst 15 Jahre nach dem Entzug eine neue Fahrerlaubnis erwerben können, ohne dass Du eine MPU machst.

Bei einer Neuerteilung nach Entzug finden die Ausbildungsvorschriften (Sonderfahrten, Besuch des Theorieunterrichts) aber unabhängig davon, ob Du eine MPU machen musst oder nicht, keine Anwendung.

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