MPU gerechtfertigt?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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dieter81
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MPU gerechtfertigt?

Beitrag von dieter81 » Mo 27. Aug 2007, 18:15

Hallo alle miteinander.

Ich habe meinen Fall unter anderem auch schon in der Jurathek vorgestellt, nur wirkliche Fakten, auf die ich mich beziehen kann und meine Führerscheinstelle überzeugen, erhielt ich keine. Die Meinungen ob diese MPU gerechtfertigt ist gehen auch von Forum zu Forum stark auseinander!


Ich habe letztes Jahr einen leichten Verkehrsunfall mit Sachschaden gebaut(NRW). Ein fälschlich pos. Schnelltest war die Folge. Eine Blutprobe wurde mir entnommen und die FE direkt beschlagnahmt. Ausfallerscheinungen (die jedoch nicht auf den Cannabiskonsum zurück zu führen sind) wurden auch festgestellt.

Ergebnis der Blutprobe:

0,x ng/ml THC (FE zurück, Verfahren eingestellt)
0,x ng/ml THC-OH
~8 ng/ml THC-COOH

Konsum: einmalig-gelegentlich

Mit einem Screening oder äG habe ich gerechnet - jedoch nicht mit einer sofortigen Anordnung zur MPU.


Besteht die Möglichkeit für mich, der Fsst den Wind aus den Segeln zu nehmen? Sie lassen nicht mit sich reden. Da ich der Meinung bin nicht berauscht gefahren zu sein und höchstens von gelegentlichem Konsum auszugehen ist, sehe ich es nicht ein die MPU zu machen. Den FS habe ich noch!
Ich wäre wie gesagt zu einem äG bereit.

Fragestellung(verkürzt): Kann Herr... zwischen Konsum und Fahren trennen bzw. liegen Folgeschäden vor.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mfg

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Di 28. Aug 2007, 07:02

Es wäre interessant zu erfahren aus welchem Bundeland Du kommst

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Di 28. Aug 2007, 08:44

Gibt es denn noch sonstige Auffäligkeiten und Eintragungen im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes und dem Führungszeugnis ?

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Di 28. Aug 2007, 08:54

§ 14 Abs. 1 Satz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung:
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen zweifel an der Eignung begründen.
Die gelegentliche Einnahme ist deinem Posting oben mehr oder weniger zu entnehmen.
Weiter Eignungszweifel könnten nun sein, dass bei dir noch oder im Auto bei der Kontrolle Cannabis, Rauchgeräte oder sogar ein gerauchter Joint gefunden wurde, du vielleicht schon einmal auffällig warst, Alkohol, auch in sehr geringen Umfange im Spiel war, aber auch, dass noch Abbauwerte in Deinem Blut gefunden wurden, als du das Kfz geführt hast.
Deine Frage könnte nur dann ausführlich beantwortet werden, wenn der gesamte Sachverhalt bekannt ist.
Viele Grüße
Ferdi
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dieter81
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Beitrag von dieter81 » Di 28. Aug 2007, 12:01

Hallo, danke für die bisherigen Antworten.

Bundesland ist NRW s.o.

Ich habe meinen Führerschein seit 5 Jahren und noch nicht einen Punkt. 2 leichte Unfälle habe ich zu verbuchen. Desweiteren bin ich einmal mit 16 mit einer nicht unerheblichen Menge Cannabis aufgefallen. Davon weiß die Fsst nichts, da ich ansonsten schon bei FE-Beantragung Prüfungsmaßnahmen unterzogen worden wäre. Ich bin also ein unbeschriebenes Blatt, sei es Bundeszentralregister für Kraftfahrer bzw. Führungszeugniss!

Ich habe schon Meinungen gehört die besagen, dass der Unfall, die Ausfallerscheinungen und der Wert von 0,7 ng/ml THC weitere Eignungszweifel hevorrufen - was meiner Meinung nach nicht zutreffend sein kann. Das Strafverfahren wurde ja auch eingestellt. Ich habe auch schon auf den Beschluß des Bvfg von 2004 (Grenzwert) hingewiesen.

Mein Anwalt (Bekannter, nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert) meine, die weiteren Eignungszweifel sind damit begründet, dass die COOH-Werte im Bezug zum Strassenverkehr festgestellt wurden - kann ich jedoch auch nicht nachvollziehen, da die Abbauwerte keinen Schluß auf meine Fahreignung (es sei denn sie könnten auf regelmässigen Konsum hindeuten) zu lassen und somit unerhabelich sind. Das COOH mehrere Tage bis Wochen braucht um sich abzubauen sollte den Herren auch bekannt sein.

Bitte um schnelle Hilfe und gegebenfalls Urteile Beschlüße die ich der Fsst vorlegen kann. Meine Frist läuft bald ab bzw. ist schon abgelaufen

Vielen Dank

Mfg

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Di 28. Aug 2007, 12:28

Welchen Grund und welche Rechtsgrundlage hat die Führerscheinstelle in der Aufforderung zur MPU angegeben?

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dieter81
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Beitrag von dieter81 » Di 28. Aug 2007, 14:31

Ich wäre nicht fähig bzw. willens den Konsum und das Führen eines KFZs zu trennen. Jediglich aufgrund der Tatsache, dass kein akuter THC Wert festgestellt wurde, wurde von der sofortigen Entziehung abgesehen.

Im toxikologischen Gutachten stand: "Es lag keine bzw. eine unbedeutende Cannabisbeeinflußung vor"

Im persönlichen Gespräch kam noch die Begründung "Man kann bei THC, im Gegensatz zum Alkohol (weil ich mit der Begründung 0,2 Promille kam) nicht vorhersehen wie schnell sich THC abbaut!"

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 29. Aug 2007, 05:44

Die Führerscheinstelle gründet ihr Forderung nach einer med.-psych. Untersuchung offensichtlich auf § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV. Welche Fakten hierfür vorliegen müssen, hat Ferdi bereits ausführlich dargestellt.
Von den bisher geschilderten Fakten, könnte die FS-stelle den gelegentl. Konsum evtl. damit begründen, daß bereits mit 16 Cannabis konsumiert wurde und zumindest nun erneut, daß also einmaliger Konsum nicht vorliegen kann. Woher willst du denn wissen, daß der FS-stelle die Cannabisauffälligkeit mit 16 nicht bekannt war? Wenn damals keine Anhaltspunkte auf regelmäßigen Konsum bestanden, ist die Fahrerlaubnis auch ohne vorherige Überprüfung erteilt worden!
Wenn die Führerscheinstelle die in § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV geäußerten zusätzlichen Tatsachen im Führen eines Kfz unter Drogeneinfluß sehen würde, dann hätte ich angesichts von < 1,0 ng/ml THC meine Probleme, aber wie ich bereits ausführte, hat Ferdi die Punkte aufgezählt, welche die "zusätzlichen Eignungszweifel" zusätzlich außerdem noch begründen könnten. Allerdings kenne ich die Rechtsprechung eures VG oder OVG nicht genau. Evtl. ist die Vorgehensweise der Führerscheinstelle ja durch entsprechende Entscheidungen abgedeckt.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 29. Aug 2007, 08:51

Wenn der FEB die damalige Cannabisauffälligkeit mit 16 bekannt wäre, sie damals jedoch von einer Überprüfung (noch) abgesehen hatte, dann reicht die zweite Auffälligkeit, nun mit Bezug zum Straßenverkehr, eine erste Überprüfung anzuordnen. Wer als Jugendlicher Cannabis konsumiert gehört in eine besondere Risikogruppe. L#äge die Sachlage so, so sehe ich Deine Chancen dagegen vorzugehen als nahezu null an. Herausfinden kannst Du dieses, wenn Du Einblick in Deine FE-Akte nimmst.

Je nach den von Ferdi angeführten zusätzlichen Tatsachen wird des öfteren eine Überprüfung angeordnet. Nicht alle haben dann gerichtlich Bestand. Das hängt auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundeslandes ab. Chancen bestehen da, wobei noch zu überlegen wäre, ob das geldlich und zeitökonomisch ein der richtige Weg ist. Wenigstens als als alleiniger Weg.

Ist die Auffälligkeit mit 16 der FEB bekannt, so kann sie eine MPU anordnen. Wenn nicht, je nach getätigter Aussage von Dir bei der Polizei und ggf. weiterer Tatsachen ein ÄG oder auch gleich die MPU.

Bei der MPU kannst Du nachweisen, dass und wie Du eine Trennung von maximal gelegentlichem Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr (als Fahrer) sicher bewerkstelligst.

Andere dortige Alternative: Nachweis der gegenwärtigen wie zukünftigen Abstinenz/Konsumfreiheit (ursprünglich stand da unsinnig: Abstinenzfreiheit).

Es mag sein, dass Du das nicht so gerne hören und lesen willst. Der Abbau von Cannabis ist naturgemäß durch die Stärke der Wirkstoffe bedingt. Die Stärke lässt sich jedoch nicht vorhersagen,d a keine Angaben dazu gemacht werden. Es fehlt die Promilleangabe wie bsp. beim Alkohol. Weiterhin gibt es eine gewisse Bandbreite in der Abbaugeschwindigkeit.

Daher ist nach dem Konsum ein hinreichend großer Sicherheitsabstand einzuhalten, der maximale Wirkstoffstärke und minimal Metabiolismus einbezieht. Nun wurde bei Dir aktives THC gefunden. Okay, dass der Unfall als Ausfallerscheinung dadurch als bewiesen gilt, dafür reicht der Wert nicht. Da er jedoch auch nicht null war, sondern zu 70% an der 1 ng/ml-"Grenze", kann sich gefragt werden, ob Du systematisch trennst oder dieses Ergebnis eher zufällig ist.

Die FEB hat sich nun für die Version zufällig entschieden bzw. will (und muss) sie ausschließen.


Schreibe doch bitte, wie Du sicher trennst.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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dieter81
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Beitrag von dieter81 » Mi 29. Aug 2007, 15:00

Die Sache mit 16 ist der Fsst 100% nicht bekannt! Ich wurde damals mit ca. 50g erwischt und mir wurde kein Handel vorgeworfen, ergo Eigenkonsum! Da wäre definitiv etwas gekommen - ich meine auch, dass mein Anwalt die Führerscheinakte eingesehen hat und hätte mir das mittgeteilt. Ich war ja auch persönlich bei der Fsst und davon war nicht die Rede. Die Anordnung wurde halt mit dem unregelmässigen Abbau von THC gerechtfertigt und eben die Unwissenheit darüber wieviel Wirkstoff das jeweilige Cannabis enthält (s.corneliusrufus). Wie könne ich davon ausgegangen sein nicht mehr über einem bestimmten Wert zu liegen? Die Tatsache rechtfertigt aber doch noch keine MPU!? Konsumangaben gibt es keine von mir bzw. ich habe alles abgestritten (es hieß auch ich stände unter Amphetamineinfluß aufgrund des unzuverlässigen/fälschlich pos. Schnelltests, der Cannabis Drugwipetest war negativ). Es wird seitens der Fsst nicht davon ausgegangen, dass ich Amphetamine konsumiert habe!

Es liegen also definitv nur der Unfall, Ausfallerscheinungen und meine oben genannten Werte vor - ansonsten könnte ich die MPU auch nachvollziehen. Ich bin auch recht fit auf dem Gebiet, da ich mich seit ca. einem Jahr mit dem Thema beschäftige.

Mit einem äG hätte ich auch keine Probleme, nur ist die MPU mit der Frist (kein AN) und den entstehenden Kosten meiner Meinung nach untragbar bzw. ungerechtfertigt, zumindest in meinem Fall.

Ich bin noch nie in meinem Leben bewußt bekifft oder betrunken Auto gefahren und war immer der Meinung nach spätestens 12 Stunden lässt sich kein aktives THC mehr nachweisen (Google sei dank). Nun bin ich halt eines Besseren belehrt worden und werde, falls ich nochmal in Zukunft konsumieren sollte, mein Auto für min. 48 Stunden stehen lassen! Soviel zum Thema "sicheres Trennen".

Mein Anwalt hat jetzt nochmal ein Schreiben aufgesetzt und bittet um den Kompromis äG. Dann wäre die Sache vom Tisch. Nur was wenn sich die Fsst auch dadrauf nicht einlässt? Sind die Kosten eines gewonnenen Einspruches gegen FE-Entzug trotzdem von mir zu tragen?
Daher ist nach dem Konsum ein hinreichend großer Sicherheitsabstand einzuhalten, der maximale Wirkstoffstärke und minimal Metabiolismus einbezieht. Nun wurde bei Dir aktives THC gefunden. Okay, dass der Unfall als Ausfallerscheinung dadurch als bewiesen gilt, dafür reicht der Wert nicht. Da er jedoch auch nicht null war, sondern zu 70% an der 1 ng/ml-"Grenze", kann sich gefragt werden, ob Du systematisch trennst oder dieses Ergebnis eher zufällig ist.
Aus einem Urteil/Text der Jurathek habe ich entnommen, dass die Nachweisgrenze bei 0,3ng/ml beginnt, die Bestimmungsgrenze erst bei 0,8ng/ml - somit kann man noch nicht einmal davon ausgehen, dass wirklich 0,7ng/ml vorgelegen haben! Es hieß im Gutachten auch "ca." und "Spuren".

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