Wiedererteilung Taxischein nach Ablauf

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Eugen
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Wiedererteilung Taxischein nach Ablauf

Beitrag von Eugen » Fr 6. Feb 2009, 01:02

Hallo zusammen,

ich war im Besitz des Taxischeins in einer ostwestfälischen Metropole, gleichzeitig aber auch der Fahrerlaubnis für die neuen Klassen CE und DE (Bus und LKW)
Letztmalig habe ich dort die Fahrerlaubnisse 2000 verlängert, dann aus persönlichen Gründen die Klassen CE und De noch einmal 2001. Da ich momentan nicht in Ostwestfalen wohne, aber dort eine Beschäftigungszusage als Taxifahrer für den Winter 2008/2009 hatte, habe ich bei meiner jetzt zuständigen Führerscheinstelle die Verlängerung aller Fahrerlaubnisse beantragt. Das es für die Klassen CE und DE. eine Frist von 2 Jahren nach Ablauf gab, war mir bekannt und diese sind inzwischen auch verlängert worden. Die Auskunft bezüglich der Taxi-Fahrerlaubnis aus Ostwestfalen war: „Sie müssen auf keinem Fall eine neue Ortskundeprüfung ablegen“.
Leider war die dortige Führerscheinstelle nicht in Kenntnis der damaligen Rechtslage: Zwei Jahre nach Ablauf der Erlaubnis, konnte diese nicht verlängert werden und ist dann eine Neuerteilung mit neuem Ortskundenachweis. Nun, habe ich nicht gewusst, hat die ostwestfälische Führerscheinstelle nicht gewusst und hat auch noch versucht die jetzt zuständige Behörde davon zu überzeugen, dass in meinem Fall kein neuer Ortskundenachweis erforderlich sei. Diese Führerscheinstelle hat sich wiederum bereit erklärt, eine Verlängerung vorzunehmen, wenn in meiner Führerscheinakte vermerkt wäre, dass ich einst (1981) eine solche Prüfung abgelegt habe. Leider fehlt aber jeglicher Hinweis in dieser Akte und die Behörden, bis zum Regierungspräsidenten argumentieren heute, es könne ja sein, dass ich die Fahrerlaubnis versehentlich ohne eine solche Prüfung erhalten hätte, die mir dann allerdings „versehentlich“ innerhalb von 20 Jahren mehrmals verlängert worden ist.
Obwohl alle Mitarbeiter der ostwestfälischen Führerscheinstelle, bis zum Leiter des Ordnungsamtes, mir telefonisch bestätigt haben eine solche Prüfung abgelegt zu haben, wollen sie dies nicht der zuständigen Führerscheinstelle mitteilen und verlangen jetzt einen neuen Ortskundenachweis. Und obwohl auf meiner abgelaufenen Fahrerlaubnis (mit Stempel und Unterschrift) vermerkt ist, dass ich seit 1981 diese Fahrerlaubnis hatte, argumentiert der Leiter des Ordnungsamtes später, ich würde „lediglich behaupten" eine Prüfung abgelegt zu haben. Also eine Behörde, die selber einst die Prüfung abgenommen hat, zweifelt jetzt die rechtmäßige Erteilung an und ich sei in der Beweispflicht.

Soweit etwas verkürzt die Vorgeschichte.

Nun ist aber das Fahrerlaubnisrecht letztes Jahr geändert worden. Da heißt es:

A. Zielsetzung

Aktualisierung, Modernisierung und Vereinfachung der Vorschriften der
Fahrerlaubnis-Verordnung. Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen haben, zu lange Fristen und Formulierungen, die zu Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheit bei der Anwendung geführt haben, wurden überarbeitet und den neuesten technischen, praktischen und rechtlichen Erkenntnissen angepasst. Die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung werden damit einerseits bürgerfreundlicher und führen andererseits bei den Fahrerlaubnisbehörden zur Verwaltungsvereinfachung.

(...)

Mit dem Wegfall der Frist wird Fahrerlaubnisinhabern der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert bzw. den Personen, die es versäumt haben, ihre Fahrerlaubnis zu verlängern, erhebliche Kosten für eine erneute Fahrerlaubnisprüfung erspart.


Was ist hier die Fahrerlaubnisprüfung für einen Taxifahrer?

Meine zuständige Führerscheinstelle argumentiert auch jetzt, es liegt eine Neuerteilung vor und ich müsse einen Ortskundenachweis erbringen. Die abgelaufene Fahrerlaubnis wird nicht anerkannt und eine andere Bescheinigung habe ich nicht bekommen.

Ich denke, ich bin wegen a) Falschauskunft der Behörde in diese Lage geraten und b) hätte ich seinerzeit mit der Verlängerung der Klassen CE und DE auch die Verlängerung für den Taxischein beantragt, wäre ich auch noch in der Frist gewesen.

Hier ist einmal Fachverstand gefragt.

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Eugen
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Beitrag von Eugen » Sa 30. Okt 2010, 16:34

OK, ich nehme zur Kenntnis, dass es hier offentsichtlich keinen Fachverstand gibt.

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