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Artikel 15 - Richtlinie 2006 / 126 / EG |
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Die
Mitgliedstaaten unterstützen einander bei der Durchführung
dieser Richtlinie und tauschen Informationen über die von ihnen
ausgestellten, umgetauschten, ersetzten, erneuerten oder entzogenen
Führerscheine aus. Sie nutzen das zu diesem Zweck eingerichtete
EU-Führerscheinnetz, sobald das Netz in Betrieb ist. |
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