Hallo,
ich habe noch einen alten Führerscheinklasse 3, der wurde jetzt auf C1E umgeschrieben. Damit darf ich ja bekanntlich LKW bis 7,5 to und Gespanne bis zu 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren.
In der Firma, wo ich arbeite, haben wir einen LKW 7,5 Tonnen und einen Anhänger mit 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ergibt zusammen 15 Tonnen. Die 15 Tonnen werden aber nur erreicht, wenn alles voll beladen ist. Das kommt aber so gut wie nie vor. Das Gesamtgewicht liegt in der Regel unter 12 Tonnen. Das bedeutet doch, dass ich dieses Gespann fahren darf, solange die 12 Tonnen nicht überschritten werden, oder?
Klasse C1E und Anhänger
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- Tigger
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Re: Klasse C1E und Anhänger
Maßgeblich ist was in den Papieren steht. Wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 t hat, sind Sie nicht berechtigt das Gespann zu fahren. Klären sie ggf. in Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ab, ob die Möglichkeit der "Erweiterung" auf CE79 (voller Umfang der alten Klasse 3) bei Ihnen möglich und was Sie hierfür ggf. alles veranlassen müssen.
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Re: Klasse C1E und Anhänger
Vielen Dank für die Antwort.
Damit ich es richtig verstehe: Das bedeutet, dass ich das Gespann auch unbeladen nicht fahren darf? Denn unbeladen beträgt die Gesamtmasse ja weniger als 12 Tonnen.
Damit ich es richtig verstehe: Das bedeutet, dass ich das Gespann auch unbeladen nicht fahren darf? Denn unbeladen beträgt die Gesamtmasse ja weniger als 12 Tonnen.
- barbarossa
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Re: Klasse C1E und Anhänger
So ist es. Auch unbeladen wäre das strafbar als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG).
Bei der CE79 ist noch zu bedenken, dass damit nur einachsige Anhänger (oder Doppelachser mit Achsabstand max. 1 Meter, was als einachsig gilt) abgedeckt sind. Wenn der Anhänger ein Deichselanhänger ist und das Gespann mehr als 12 t zulässige Gesamtmasse hat, geht das nur mit der Fahrerlaubnisklasse C+CE.
Bei der CE79 ist noch zu bedenken, dass damit nur einachsige Anhänger (oder Doppelachser mit Achsabstand max. 1 Meter, was als einachsig gilt) abgedeckt sind. Wenn der Anhänger ein Deichselanhänger ist und das Gespann mehr als 12 t zulässige Gesamtmasse hat, geht das nur mit der Fahrerlaubnisklasse C+CE.
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