Klasse C1E und Anhänger

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
joergx66
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: Mi 17. Sep 2025, 17:22

Klasse C1E und Anhänger

Beitrag von joergx66 » Mi 17. Sep 2025, 17:27

Hallo,
ich habe noch einen alten Führerscheinklasse 3, der wurde jetzt auf C1E umgeschrieben. Damit darf ich ja bekanntlich LKW bis 7,5 to und Gespanne bis zu 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren.
In der Firma, wo ich arbeite, haben wir einen LKW 7,5 Tonnen und einen Anhänger mit 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ergibt zusammen 15 Tonnen. Die 15 Tonnen werden aber nur erreicht, wenn alles voll beladen ist. Das kommt aber so gut wie nie vor. Das Gesamtgewicht liegt in der Regel unter 12 Tonnen. Das bedeutet doch, dass ich dieses Gespann fahren darf, solange die 12 Tonnen nicht überschritten werden, oder?

Benutzeravatar
Tigger
Einsteiger
Beiträge: 280
Registriert: Di 15. Mai 2012, 14:27
Wohnort: Hessen

Re: Klasse C1E und Anhänger

Beitrag von Tigger » Do 18. Sep 2025, 07:53

Maßgeblich ist was in den Papieren steht. Wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 t hat, sind Sie nicht berechtigt das Gespann zu fahren. Klären sie ggf. in Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ab, ob die Möglichkeit der "Erweiterung" auf CE79 (voller Umfang der alten Klasse 3) bei Ihnen möglich und was Sie hierfür ggf. alles veranlassen müssen.

joergx66
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: Mi 17. Sep 2025, 17:22

Re: Klasse C1E und Anhänger

Beitrag von joergx66 » Do 18. Sep 2025, 08:04

Vielen Dank für die Antwort.
Damit ich es richtig verstehe: Das bedeutet, dass ich das Gespann auch unbeladen nicht fahren darf? Denn unbeladen beträgt die Gesamtmasse ja weniger als 12 Tonnen.

Benutzeravatar
barbarossa
Einsteiger
Beiträge: 449
Registriert: Do 31. Mär 2011, 16:37
Wohnort: Brandenburg

Re: Klasse C1E und Anhänger

Beitrag von barbarossa » Do 18. Sep 2025, 10:31

So ist es. Auch unbeladen wäre das strafbar als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG).
Bei der CE79 ist noch zu bedenken, dass damit nur einachsige Anhänger (oder Doppelachser mit Achsabstand max. 1 Meter, was als einachsig gilt) abgedeckt sind. Wenn der Anhänger ein Deichselanhänger ist und das Gespann mehr als 12 t zulässige Gesamtmasse hat, geht das nur mit der Fahrerlaubnisklasse C+CE.
Bei den wirklich guten Autofahrern kleben die Fliegen an den Seitenscheiben! (Walter Röhrl)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste