Also: "Mirage X" hat anscheinend recht! Ich habe heute früh mit der Führerscheinstelle beim Landratsamt telefoniert. Die haben dort zuerst nochmal recherchiert und mich vorhin zurück gerufen! Die Sache ist demnach so:
1. FS-Klasse C (nach dem 31.12.1998 erworben) berechtigt
nicht mehr zum Führen von KOM (Fahrzeuge der neuen FS-Klasse D). Die einzigen Ausnahmen sind in § 6 Abs. 4 FeV (
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/Fe ... ichnis.htm) festgelegt (technische Überprüfung ODER Überführungsfahrt).
2. Überführungsfahrt wurde von der Führerscheinstelle genauso definiert, wie das "Mirage X" getan hat

: Fahrten vom Hersteller zum Händler / Fahrten von Händler zu Händler / Fahrten vom Händler zum künftigen Standort. Die Rückfahrt zum Standort nach Beförderung von Fahrgästen an einen Urlaubsort, fällt - so auch die Auskunft der FS-Stelle - nicht unter den Begriff "Überführungsfahrt".
3. Ein leerer "Bus" darf aber zum Beispiel dann geführt werden, wenn das Ding als "Sonderkfz" oder "LKW" o.ä. zugelassen ist und die im Fahrzeugbrief angegebenen Sitze maximal 8 betragen! Beispiel: Ein Bus ist zu einem Ausstellungsfahrzeug (für Messen o.ä.) umgebaut worden.
4. Bei "alten" Führerscheinen, d.h. FS vor dem 1.1.99 erworben oder von ehemaliger Klasse 2 auf den neuen EU-FS umgeschrieben, steht hinter dem Ablaufdatum der Klasse C die Schlüsselzahl 172 (= "Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste"). Nur wer diwe 172 in seinem Führerschein stehen hat, darf auch einen leeren KOM (Klasse D) fahren! Die Schlüsselzahlen findet ihr z.B. unter
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_09.php?output=text .
Für mich heißt das: Dumm gelaufen! Wird wohl nix mit der Leerfahrt!
Allerdings finde ich die neue Regelung - in Anlehnung an die Meinung von Christian Schulz - völlig beknackt! Auch der Sachbearbeiter von der Führerscheinstelle gab mir da recht: Ich darf einen 40-Tonner LkW mit Gefahrgut quer durch Europa fahren (mach ich ab und zu hobbymäßig) und ich darf einen "Ausstellungsbus" (= gleiche Abmessungen und Fahrverhalten wie jeder andere KOM) fahren, aber ich darf keinen leeren(!) Reisebus führen! Wenn das mal einer versteht! Typisch deutsch vielleicht? Da sollte sich der Bundesverkehrsminister vielleicht nochmal Gedanken drüber machen...
Vielen Dank nochmal für Eure tolle Hilfestellung und die prompten Antworten!