Vorbesitz bei unterbrechung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Hans1970
Aktiver Benutzer
Beiträge: 3
Registriert: Do 12. Sep 2024, 17:58

Vorbesitz bei unterbrechung

Beitrag von Hans1970 » Do 12. Sep 2024, 18:19

Guten Tag.
Bedeutet Vorbesitz die gesamte Zeit die man den Führerschein hatte, oder die Zeit seit einer unterbrechung?
Es handelt sich um eine Erweiterung von CE auf DE.
Ich habe den ce führerschein 5 Jahre gehabt, dann 1 Jahr nicht verlängert und jetzt seit 1 Jahr habe ich ihn wieder. Jetzt möchte ich den DE führerschein machen. Dazu muss ich die Führerscheinprüfung D machen. Wenn man den führerschein CE mit Vorbesitz 2 Jahre hat, muss man nur 22 Pflichtstunden machen, bei einem Jahr Vorbesitz CE sind es schon 44 Stunden. Zählen jetzt die gesamten 6 Jahre als Vorbesitz oder nur das 1 Jahr?
Habe schon überall nachgefragt oder versucht nachzufragen, aber keine konkrete Antwort bekommen, oder keinen erreicht der das wissen müsste. Gruß

max_relax
Fortgeschrittener
Beiträge: 1361
Registriert: So 21. Jul 2002, 21:23
Wohnort: Zwischen Nord- und Ostsee

Re: Vorbesitz bei unterbrechung

Beitrag von max_relax » Fr 13. Sep 2024, 11:03

Es zählt der gesamte Vorbesitz, hier also 6 Jahre.
Mach's wie die Katze: Genieße das Leben, ohne viel Lärm zu machen.

Hans1970
Aktiver Benutzer
Beiträge: 3
Registriert: Do 12. Sep 2024, 17:58

Re: Vorbesitz bei unterbrechung

Beitrag von Hans1970 » Fr 13. Sep 2024, 11:49

max_relax hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2024, 11:03
Es zählt der gesamte Vorbesitz, hier also 6 Jahre.
Ok. Steht das irgendwo geschrieben?
Die fahrschule meint es zählt das 1 Jahr, ist sich aber nicht sicher.
Der tüv meint auch es zählt wahrscheinlich das 1 jahr, ist sich aber auch nicht sicher und verweist auf die fahrschule, sie könne es entscheiden.
Die Führerscheinstelle, weisst es auch nicht. Sagt das die Fahrschule es wissen muss.
In einem anderen Forum schreibt einer der laut seinen Aussagen bei einer führerscheinstelle arbeitet, dass die komplette dauer zählt, also 6 Jahre.
2 andere fahrschulen gefragt, eine meint 1 Jahr die andere 6 Jahre, aber ist sich keiner 100pro sicher.
Die Fahrerlaubnisverordnung gelesen, steht leider nirgends etwas drinne, oder ich habe es übersehen.
Es kann doch nicht sein, dass ich der einzige bin auf dem das zu trifft? :)

max_relax
Fortgeschrittener
Beiträge: 1361
Registriert: So 21. Jul 2002, 21:23
Wohnort: Zwischen Nord- und Ostsee

Re: Vorbesitz bei unterbrechung

Beitrag von max_relax » Fr 13. Sep 2024, 13:14

Das ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/fahr ... index.html

Dort die Anlage 5.
Mach's wie die Katze: Genieße das Leben, ohne viel Lärm zu machen.

Hans1970
Aktiver Benutzer
Beiträge: 3
Registriert: Do 12. Sep 2024, 17:58

Re: Vorbesitz bei unterbrechung

Beitrag von Hans1970 » Fr 13. Sep 2024, 14:57

max_relax hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2024, 13:14
Das ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/fahr ... index.html

Dort die Anlage 5.
Da ist leider nur die Liste aufgeführt wie viele Std bei Vorbesitz. Nirgends steht eine Definition von Vorbesitz. Gruß

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste