Für Karteikartenabschrift 400 km fahren?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Inolenz
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Für Karteikartenabschrift 400 km fahren?

Beitrag von Inolenz » Mo 7. Jul 2025, 20:58

mein Partner und ich stehen vor einem dringenden Problem und hoffen, dass ihr uns helfen könnt.

Die Sachlage ist folgende:
Mein Partner hat sowohl seinen Führerschein, als auch seinen Personalausweis verloren.
Er befindet sich mittlerweile im Besitz eines vorläufigen Personalausweises. Den Führerschein hatte er ursprünglich in Meckenheim erworben, inzwischen wohnen wir in Goslar (~400 km).

Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins wird hier eine Karteikartenabschrift benötigt, die man online beantragen muss, was mit dem vorläufigen Perso nicht funktioniert.

Reicht es aus, wenn wir den vorläufigen Personalausweis per Scan Meckenheim zusenden, oder ist ein persönliches Erscheinen erforderlich? Wir haben absolut keine Ahnung. Eine Anreise nach Meckenheim wäre für uns aufgrund der Entfernung mit erheblichem Aufwand verbunden.
Wir sind ziemlich verzweifelt, da wir weder hier, noch dort jemanden erreichen können und auf E-Mails wird nicht reagiert, und wir ziemlich auf den Führerschein angewiesen sind.

Wir haben gehofft, ihr könnt uns schon mal Infos geben, bevor wir dahin latschen.

Großen Dank im Voraus!

Borner78
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Re: Für Karteikartenabschrift 400 km fahren?

Beitrag von Borner78 » Di 8. Jul 2025, 06:28

Hallo,
man die Karteikartenabschrift per E-Mail bei der zuständigen Behörde beantragen. Dafür benötigt man in der Regel keinen Personalausweis.
Es ist mit Sicherheit nicht Sinnvoll 400 km zu fahren, um eine Bestätigung abzuholen.

Ich würde eine E-Mail an die ausstellende Behörde schreiben eventuell noch Kopie vom Führerschein mit der Bitte, dass die Karteikartenabschrift an die zuständige Behörde weitergeleitet wird.

Dann sollte es keine Probelme geben!

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Tigger
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Re: Für Karteikartenabschrift 400 km fahren?

Beitrag von Tigger » Di 8. Jul 2025, 07:41

Wenn die Person bereits einen Kartenführerschein hatte, dann wird überhaupt keine Karteiabschrift benötigt. Alle Kartenführerscheine sind im Zentralen Register beim KBA registriert und können von jeder Führerscheinstelle direkt abgerufen werden. In der Regel wird nur ein Auszug aus dem örtlichen Register benötigt, wenn jemand noch einen "alten" Papierführerschein hatte.

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