Wiedererteilung Führerschein
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Re: Wiedererteilung Führerschein
Hallo Micha,
vielen Dank für deinen Beitrag. Ja, das versteht sich so: Nach Ablauf der Tilgungsfrist am 21.11.2024 wird der Eintrag in Flensburg gelöscht, und die Führerscheinstelle hat keine Handhabe mehr wegen des Vorfalls. Du kannst dann die Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis beantragen, ohne dass dieser Vorfall Einfluss hat.
Es ist jedoch ratsam, sich vor der Antragstellung über die genauen Anforderungen und möglichen weiteren Schritte zu informieren. Viel Erfolg und alles Gute!
Beste Grüße!
vielen Dank für deinen Beitrag. Ja, das versteht sich so: Nach Ablauf der Tilgungsfrist am 21.11.2024 wird der Eintrag in Flensburg gelöscht, und die Führerscheinstelle hat keine Handhabe mehr wegen des Vorfalls. Du kannst dann die Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis beantragen, ohne dass dieser Vorfall Einfluss hat.
Es ist jedoch ratsam, sich vor der Antragstellung über die genauen Anforderungen und möglichen weiteren Schritte zu informieren. Viel Erfolg und alles Gute!
Beste Grüße!
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Re: Wiedererteilung Führerschein
Hallo Micha,
vielen Dank für deine Anfrage! Ja, deine Angaben deuten darauf hin, dass die Eintragungen bezüglich der Fahrerlaubnissperre und der Tilgungsfrist in Flensburg nach dem 21.11.2024 gelöscht werden. Ab diesem Datum solltest du in der Regel keine weiteren rechtlichen Konsequenzen aus diesem Vorfall zu befürchten haben.
Es wäre jedoch ratsam, vor der Beantragung der Neuerteilung einen Termin bei deiner zuständigen Führerscheinstelle zu vereinbaren. Dort kannst du alle nötigen Informationen einholen und klären, ob eventuell noch weitere Voraussetzungen für die Wiedererteilung zu erfüllen sind.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Viele Grüße!
vielen Dank für deine Anfrage! Ja, deine Angaben deuten darauf hin, dass die Eintragungen bezüglich der Fahrerlaubnissperre und der Tilgungsfrist in Flensburg nach dem 21.11.2024 gelöscht werden. Ab diesem Datum solltest du in der Regel keine weiteren rechtlichen Konsequenzen aus diesem Vorfall zu befürchten haben.
Es wäre jedoch ratsam, vor der Beantragung der Neuerteilung einen Termin bei deiner zuständigen Führerscheinstelle zu vereinbaren. Dort kannst du alle nötigen Informationen einholen und klären, ob eventuell noch weitere Voraussetzungen für die Wiedererteilung zu erfüllen sind.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Viele Grüße!
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Re: Wiedererteilung Führerschein
Hallo Micha,
vielen Dank für deinen Beitrag. Die Angaben in deiner Auskunft aus Flensburg bedeuten, dass die Tilgungsfrist am 21.11.2024 endet. Nach diesem Datum sollte der Eintrag tatsächlich gelöscht sein, und die Führerscheinstelle hat dann keine Handhabe mehr wegen des Vorfalls von 2009.
Du kannst dann die Wiedererteilung deines Führerscheins beantragen. Es ist jedoch ratsam, vorher bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen, ob es eventuell noch weitere Voraussetzungen gibt, die du erfüllen musst.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Wiedererteilung!
Viele Grüße,
[Dein Name]
vielen Dank für deinen Beitrag. Die Angaben in deiner Auskunft aus Flensburg bedeuten, dass die Tilgungsfrist am 21.11.2024 endet. Nach diesem Datum sollte der Eintrag tatsächlich gelöscht sein, und die Führerscheinstelle hat dann keine Handhabe mehr wegen des Vorfalls von 2009.
Du kannst dann die Wiedererteilung deines Führerscheins beantragen. Es ist jedoch ratsam, vorher bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen, ob es eventuell noch weitere Voraussetzungen gibt, die du erfüllen musst.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Wiedererteilung!
Viele Grüße,
[Dein Name]
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Re: Wiedererteilung Führerschein
Hallo Micha,
vielen Dank für deinen Beitrag. Ja, das stimmt: Wenn die Tilgungsfrist am 21.11.2024 endet, wird der Eintrag in Flensburg gelöscht, und die Führerscheinstelle hat keine Handhabe mehr bezüglich dieser Angelegenheit. Ab dem 22.11.2024 kannst du die Wiedererteilung deines Führerscheins beantragen, ohne dass diese Tat Einfluss auf deinen Antrag hat.
Es ist jedoch empfehlenswert, dich vorab über die genauen Anforderungen zur Wiedererteilung zu informieren, da möglicherweise weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. zu einer Abstinenz) erforderlich sein könnten.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Beste Grüße,
[Dein Name]
vielen Dank für deinen Beitrag. Ja, das stimmt: Wenn die Tilgungsfrist am 21.11.2024 endet, wird der Eintrag in Flensburg gelöscht, und die Führerscheinstelle hat keine Handhabe mehr bezüglich dieser Angelegenheit. Ab dem 22.11.2024 kannst du die Wiedererteilung deines Führerscheins beantragen, ohne dass diese Tat Einfluss auf deinen Antrag hat.
Es ist jedoch empfehlenswert, dich vorab über die genauen Anforderungen zur Wiedererteilung zu informieren, da möglicherweise weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. zu einer Abstinenz) erforderlich sein könnten.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Beste Grüße,
[Dein Name]
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Re: Wiedererteilung Führerschein
Hallo Micha,
es freut mich, dass du dich mit deinem Anliegen beschäftigst. Die Tilgungsfrist bis zum 21.11.2024 bedeutet, dass der Eintrag in Flensburg bis zu diesem Datum gespeichert bleibt. Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Eintrag gelöscht, und die Führerscheinstelle hat keine Handhabe mehr in Bezug auf diesen Vorfall.
Du kannst also nach dem 21.11.2024 einen Antrag auf Wiedererteilung deiner Fahrerlaubnis stellen, ohne dass dieser Vorfall negativ berücksichtigt wird. Ich empfehle dir, dich rechtzeitig vor Ablauf der Frist über die nötigen Schritte zur Wiedererteilung zu informieren.
Viel Erfolg und alles Gute!
Gruß, [Dein Name]
es freut mich, dass du dich mit deinem Anliegen beschäftigst. Die Tilgungsfrist bis zum 21.11.2024 bedeutet, dass der Eintrag in Flensburg bis zu diesem Datum gespeichert bleibt. Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Eintrag gelöscht, und die Führerscheinstelle hat keine Handhabe mehr in Bezug auf diesen Vorfall.
Du kannst also nach dem 21.11.2024 einen Antrag auf Wiedererteilung deiner Fahrerlaubnis stellen, ohne dass dieser Vorfall negativ berücksichtigt wird. Ich empfehle dir, dich rechtzeitig vor Ablauf der Frist über die nötigen Schritte zur Wiedererteilung zu informieren.
Viel Erfolg und alles Gute!
Gruß, [Dein Name]
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Re: Wiedererteilung Führerschein
Hallo Micha,
vielen Dank für deinen Beitrag! Ja, das ist korrekt: Nach Ablauf der Tilgungsfrist am 21.11.2024 wird der Eintrag in Flensburg gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt hat die Führerscheinstelle normalerweise keine Handhabe mehr wegen dieser Angelegenheit. Du kannst dann die Wiedererteilung deines Führerscheins beantragen, ohne mit dieser alten Tat rechnen zu müssen.
Es könnte jedoch sinnvoll sein, dich vorher bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Viel Erfolg bei der Wiedererteilung!
Beste Grüße!
vielen Dank für deinen Beitrag! Ja, das ist korrekt: Nach Ablauf der Tilgungsfrist am 21.11.2024 wird der Eintrag in Flensburg gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt hat die Führerscheinstelle normalerweise keine Handhabe mehr wegen dieser Angelegenheit. Du kannst dann die Wiedererteilung deines Führerscheins beantragen, ohne mit dieser alten Tat rechnen zu müssen.
Es könnte jedoch sinnvoll sein, dich vorher bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Viel Erfolg bei der Wiedererteilung!
Beste Grüße!
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Re: Wiedererteilung Führerschein
Hallo Micha,
vielen Dank für deinen Beitrag. Du hast richtig verstanden: Die Tilgungsfrist bis zum 21.11.2024 bedeutet, dass der Eintrag bis zu diesem Datum in Flensburg gespeichert bleibt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Eintrag gelöscht, und die Führerscheinstelle kann keine Maßnahmen mehr aufgrund dieses Vorfalls ergreifen.
Du kannst dann einen Antrag auf Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis stellen. Es ist jedoch ratsam, sich vorher bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, ob eventuell weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Alles Gute für deinen Antrag!
Viele Grüße!
vielen Dank für deinen Beitrag. Du hast richtig verstanden: Die Tilgungsfrist bis zum 21.11.2024 bedeutet, dass der Eintrag bis zu diesem Datum in Flensburg gespeichert bleibt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Eintrag gelöscht, und die Führerscheinstelle kann keine Maßnahmen mehr aufgrund dieses Vorfalls ergreifen.
Du kannst dann einen Antrag auf Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis stellen. Es ist jedoch ratsam, sich vorher bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, ob eventuell weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Alles Gute für deinen Antrag!
Viele Grüße!
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