Fahren ohne Fahrerlaubnis

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Matthias hoffman
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Sa 27. Sep 2025, 21:43

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beitrag von Matthias hoffman » Sa 27. Sep 2025, 22:31

Hallo zusammen,

ich bin vor ca. 3 Monaten von England nach Deutschland umgezogen bin aber seit Januar dieses Jahres offiziell in Deutschland angemeldet. Seit meinem Umzug habe ich meinen englischen Führerschein genutzt, da ich davon ausgegangen bin, dass die 6-Monats-Frist zur Umschreibung gemäß § 29 FeV erst mit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland beginnt – also ab dem tatsächlichen Umzug.

Vor kurzem wurde ich jedoch von der Polizei kontrolliert. Der Beamte meinte, es werde nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Staatsanwaltschaft prüfe meinen Fall wegen möglicher „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“.

Ich habe jedoch zahlreiche Nachweise, die belegen, dass ich bis vor kurzem noch in England gewohnt habe (Flugtickets, Fährtickets, Termine die ich in England regelmäßig wahrnehmen musste etc.). Zusätzlich kann ich auch belegen, dass ich erst seit 3 Monaten in Deutschland Versicherungen abgeschlossen und einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe – also erst seitdem meinen ordentlichen Wohnsitz hier habe.

Zur Anmerkung: ich habe meinen Führerschein vor einem Jahr in England gemacht und habe von Januar bis Juli Beweise das ich in dieser Zeit nur für 2 Wochen in Deutschland war um meine Familie zu besuchen.

Meine Fragen an euch:
- Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?
- Habe ich mit diesen Nachweisen realistische Chancen, dass mein Fall rechtlich zu meinen Gunsten entschieden wird?
- Zählt für den Beginn der 6-Monats-Frist die formale Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder der tatsächliche Zuzug/gewöhnliche Aufenthalt?

Danke euch für jede Einschätzung oder Erfahrungsberichte!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste