Unterschied zwischen kein und neg.MPU?
- taunusstein
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Unterschied zwischen kein und neg.MPU?
Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht bezüglich der Verwertungsfristen einen Unterschied zwischen einem ev.neg.Gutachten oder nicht abgegebenen Gutachten zu einem
nicht gemachten Gutachten?Das letztere müßte ja auch nachweißbar sein,da die Begutachtungsstelle ein ev. neg. auch eine Zeit lang aufheben müßte bzw. wenn es keines gab auch dies nachvollziehbar wäre.
Meine Frage geht dahin,ob wirklich der bloße Antrag zur Wiedererteilung,
ohne neg. Ereigniss jemanden zum Nachteil ausgelegt werden kann.
Das ist/wäre ja eine Bestrafung für Nichts.Das kann doch nicht gerecht sein.Warum zeigt die Software denn 45 Minuten später an?
Mit freundlichem Gruß
besteht bezüglich der Verwertungsfristen einen Unterschied zwischen einem ev.neg.Gutachten oder nicht abgegebenen Gutachten zu einem
nicht gemachten Gutachten?Das letztere müßte ja auch nachweißbar sein,da die Begutachtungsstelle ein ev. neg. auch eine Zeit lang aufheben müßte bzw. wenn es keines gab auch dies nachvollziehbar wäre.
Meine Frage geht dahin,ob wirklich der bloße Antrag zur Wiedererteilung,
ohne neg. Ereigniss jemanden zum Nachteil ausgelegt werden kann.
Das ist/wäre ja eine Bestrafung für Nichts.Das kann doch nicht gerecht sein.Warum zeigt die Software denn 45 Minuten später an?
Mit freundlichem Gruß
Hallo, Taunusstein!
Entscheidend ist auf alle Fälle nicht das Gutachten an sich (dieses wäre ohne irgendeine Entscheidung für sich alleine genommen grundsätzlich 10 Jahre verwertbar), sondern die Entscheidung, die aufgrund eines Gutachtens ergangen ist.
Die Rechtsfolge ist bei einer Nichtvorlage und einer nicht durchgeführten MPU dieselbe wie bei einer negativen MPU: die Versagung. Diese ist dann i.d.R. 15 Jahre zu verwerten, wenn seither keine neue Fahrerlaubnis erteilt worden ist. Dies hat zur Folge, dass die Entscheidungsgründe ebenfalss noch verwertbar sind, d.h. ein negatives Gutachten wäre zu verwerten, ebenso wäre erneut ein Gutachten anzufordern, wenn der Grund der Versagung die Nichtvorlage bzw. die Nichterstellung eines solchen gewesen ist.
Warum die Software 45 Minuten später zeigt, weiss ich leider auch nicht.
Gruß Software-Mann
Entscheidend ist auf alle Fälle nicht das Gutachten an sich (dieses wäre ohne irgendeine Entscheidung für sich alleine genommen grundsätzlich 10 Jahre verwertbar), sondern die Entscheidung, die aufgrund eines Gutachtens ergangen ist.
Die Rechtsfolge ist bei einer Nichtvorlage und einer nicht durchgeführten MPU dieselbe wie bei einer negativen MPU: die Versagung. Diese ist dann i.d.R. 15 Jahre zu verwerten, wenn seither keine neue Fahrerlaubnis erteilt worden ist. Dies hat zur Folge, dass die Entscheidungsgründe ebenfalss noch verwertbar sind, d.h. ein negatives Gutachten wäre zu verwerten, ebenso wäre erneut ein Gutachten anzufordern, wenn der Grund der Versagung die Nichtvorlage bzw. die Nichterstellung eines solchen gewesen ist.
Warum die Software 45 Minuten später zeigt, weiss ich leider auch nicht.
Gruß Software-Mann
- Counselor Marc
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- Bernhard Slupkowski
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Es ist aber auch bei einem negativen Ergebnis immer gut, dass Gutachten vorzulegen.
Oft ist in diesen Gutachten eine Empfehlung enthalten, wie mann bei einer weiteren Untersuchung (nach neuem Antrag) zu einem positiven Gutachten kommen kann.
Und die Fahrerlaubnisbehörden können ebenfalls gute Ratschläge geben.
Alles dies geht aber nicht, wenn die FE-Behörde das Gutachten nicht kennt.
Bernhard
Oft ist in diesen Gutachten eine Empfehlung enthalten, wie mann bei einer weiteren Untersuchung (nach neuem Antrag) zu einem positiven Gutachten kommen kann.
Und die Fahrerlaubnisbehörden können ebenfalls gute Ratschläge geben.
Alles dies geht aber nicht, wenn die FE-Behörde das Gutachten nicht kennt.
Bernhard
- G.G.
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Ich würde Bernhard zustimmne, insbesondere wenn auch positive Erkennntisse im Gutachten stehen, die allerdings für eine komplett positive Begutachtung noch nicht ausgereicht haben.
Bei einem vernichtenden Gutachten, würde ich besser nichts abgeben.
Bei der Einordnung solcher Gutachten ist die Fahrerlaubnisbehörde sicher gerne zur Hilfestellung und Beratung bereit.
Bei einem vernichtenden Gutachten, würde ich besser nichts abgeben.

Bei der Einordnung solcher Gutachten ist die Fahrerlaubnisbehörde sicher gerne zur Hilfestellung und Beratung bereit.
G.G.
- Haribo
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Es gibt noch einen weiteren Grund, warum ein negatives Gutachten nicht abgegeben werden sollte:
Hält man die Anordnung des Gutachtens für rechtswidrig und will sich dagegen wehren, so geschieht das, in dem man gegen die Entziehung oder Versagung der FE Rechtsmittel einlegt. Die Widerspruchsbehörde oder das Gericht prüfen dann auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung.
Liegt dann aber ein negatives Gutachten vor, dann gilt das und zwar unabhängig von der Frage, ob die Anordnung des Gutachtens rechtmäßig war oder nicht.
Sonst bin ich auch immer für die Vorlage des Gutachtens, weil es auch helfen kann, das miteinander zu besprechen.
Hält man die Anordnung des Gutachtens für rechtswidrig und will sich dagegen wehren, so geschieht das, in dem man gegen die Entziehung oder Versagung der FE Rechtsmittel einlegt. Die Widerspruchsbehörde oder das Gericht prüfen dann auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung.
Liegt dann aber ein negatives Gutachten vor, dann gilt das und zwar unabhängig von der Frage, ob die Anordnung des Gutachtens rechtmäßig war oder nicht.
Sonst bin ich auch immer für die Vorlage des Gutachtens, weil es auch helfen kann, das miteinander zu besprechen.
- Pechvogel
- Aktiver Benutzer
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- Registriert: Fr 2. Apr 2004, 13:24
- Wohnort: wieder zurück in Deutschland
DANKE!
Jetzt weiss ich den grund, warum ich hier 6 Mal durch den idiotentest geknallt bin.
weil die xxxxxx vom Tüv das gleich zur Führerscheinstelle geschickt hatten. Stimmt, von da habe ich mir dann immer gleich die Kopie abgeholt.
Macht denn das wirklich einen unterschied hier, dieses Gutachten nicht zum Amt zu schicken zu lassen?
Beitrag wurde vom Webmaster wegen Beleidigung korrigiert
Jetzt weiss ich den grund, warum ich hier 6 Mal durch den idiotentest geknallt bin.

Macht denn das wirklich einen unterschied hier, dieses Gutachten nicht zum Amt zu schicken zu lassen?
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Seid gegrüsst miteinand!
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