Fahrerlaubnisentzug: Was steht im neuen Führerschein?
- crash
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Fahrerlaubnisentzug: Was steht im neuen Führerschein?
Mir wurde letztes Jahr die Fahrerlaubnis entzogen, jetzt läuft aber bald die gerichtliche Sperrfrist ab.
Zuvor hatte ich einen Führerschein Klasse 3, ich plane aber nur die Klassen B und BE neu zu beantragen. Größere Fahrzeuge als mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht habe ich eh noch nie gefahren.
Was für einen Führerschein bekomme ich jetzt aber:
Ich habe doch die Probezeit schon mit dem ersten bestanden?
Steht in dem neuen Führerschein, dass ich 2005 zum ersten Mal einen gültigen Führerschein habe?
Wie sieht es dann bei mit Mietfahrzeugen aus, da hier i. A. ein Führerschein, der ein Jahr gültig ist, verlangt wird. Heißt dass, ich kann erst 2006 wieder ein Fahrzeug mieten?
Zuvor hatte ich einen Führerschein Klasse 3, ich plane aber nur die Klassen B und BE neu zu beantragen. Größere Fahrzeuge als mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht habe ich eh noch nie gefahren.
Was für einen Führerschein bekomme ich jetzt aber:
Ich habe doch die Probezeit schon mit dem ersten bestanden?
Steht in dem neuen Führerschein, dass ich 2005 zum ersten Mal einen gültigen Führerschein habe?
Wie sieht es dann bei mit Mietfahrzeugen aus, da hier i. A. ein Führerschein, der ein Jahr gültig ist, verlangt wird. Heißt dass, ich kann erst 2006 wieder ein Fahrzeug mieten?
- MorkvomOrk
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Die Probezeit wird nur einmal festgesetzt. Da diese bei dir längst abgelaufen ist, wird die neue Fahrerlaubnis ohne Probezeit erteilt.Ich habe doch die Probezeit schon mit dem ersten bestanden?
Deine Fahrerlaubnis ist durch die Fahrerlaubnisentziehung erloschen! Das bedeutet, daß das Datum der Ersterteilung nicht im neuen Führerschein eingetragen wird. Vielmehr wird dort das Datum der Aushändigung nach der Sperrfrist eingetragen.Steht in dem neuen Führerschein, dass ich 2005 zum ersten Mal einen gültigen Führerschein habe?
Falls die Verleihfirma darauf besteht hast du Pech gehabt und mußt bis 2006 warten. Du kannst die Verleihfirma höchstens fragen, ob sie sich mit einer Bestätigung der Behörde aus welcher das Ersterteilungsdatum ersichtlich ist, zufrieden geben.Wie sieht es dann bei mit Mietfahrzeugen aus, da hier i. A. ein Führerschein, der ein Jahr gültig ist, verlangt wird. Heißt dass, ich kann erst 2006 wieder ein Fahrzeug mieten?
- MirageX
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Das meiste hat Mork ja schon zutreffend beantwortet. Vielleicht noch zur Ergänzung: wir stellen auf Wunsch eine Karteikartenabschrift oder Bescheinigung aus, aus der das Datum der ersten Erteilung ersichtlich ist. Denn nur nicht nur bei Mietwagen, sondern auch beim Abschluß´einer Kfz-Versicherung tritt dieses Problem auf.
- MorkvomOrk
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