Hallo,
ich habe soeben mit dem zuständigen Beamten telefoniert und ihm die entscheidenden Stellen zur Verwertungsfrist nochmal vorgelesen ....
Jetzt meint er, die 15 Jahre kämen dadurch zustande, daß die beschwerende Entscheidung 5 Jahre im VZR eingetragen ist (ich dachte eigentlich 10...), dann gelöscht wird und DANN dürfe die Führerscheinstelle NOCH 10 Jahre verwerten. ....
Ich hab's ihm mehrmals vorgelesen, aber er will nicht ... Was soll ich nun tun? Anwalt? Er hat auch indirekt versucht, mich zu verängstigen mit "ja eigentlich könnte man auch die theoretische und praktische Prüfung machen lassen" (obwohl das ganze noch keine 2 Jahre her ist ...) ...
Verwertungsfrist
- G.G.
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2112
- Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
- Wohnort: Frankfurt am Main
Na, dann hätte ich ihn gleich mal nach dieser (neuen ?) Rechtsgrundlage gefragt ?sslneve hat geschrieben:Hallo,
...daß die beschwerende Entscheidung 5 Jahre im VZR eingetragen ist (ich dachte eigentlich 10...), dann gelöscht wird und DANN dürfe die Führerscheinstelle NOCH 10 Jahre verwerten. ....

Warst Du beim Chef ?
Ansonsten bleibt wohl nur der Rechtsweg.
G.G.
- sslneve
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 7
- Registriert: Do 25. Aug 2005, 18:59
Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage hätte er gesagt "das weiss ich jetzt auch nicht so genau. Jedenfalls ist es so". Letzteres hab ich mehrmals zu hören bekommen. Auch "Sie können sich ja dann an Ihren Anwalt wenden". Angemerkt sei, daß ich sehr freundlich und gelassen agiert habe (am Telefon).
Beim Chef war ich noch nicht .... Ich werde jetzt mal meinen Anwalt anrufen lassen (wenn der nicht gerade im Urlaub ist) ...
Beim Chef war ich noch nicht .... Ich werde jetzt mal meinen Anwalt anrufen lassen (wenn der nicht gerade im Urlaub ist) ...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste