Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Thomas Rieger
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von Thomas Rieger » Do 16. Feb 2006, 10:04
Zum Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis soll ein Fahrer seine Unterlagen einreichen. Gleichzeitig wird im Merkblatt für die Neuerteilung angekreuzt, dass Bedenken gegen seine Eignung bestehen weil er mehrfach oder erheblich verkehrs./strafrechtlich aufgefallen sei.
Man geht schriftlich nicht konkret auf die Auffälligkeiten ein. Es liegt eine aktuelle Trunkenheitsfahrt von 2005 mit lt. Strafbefehl 1,5 Promille vor. Eine weitere Eintragung kann nur aus 1985 bestehen.
Wie soll er sich verhalten? Oder besser: Verhält die Behörde sich hier korrekt?
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MirageX
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von MirageX » Do 16. Feb 2006, 10:56
Die Tat von 1985 dürfte eigentlich nicht verwertet werden. Kann es sein, dass ein negatives Gutachten vorliegt, das noch nicht älter als 1o Jahre ist? Dann wäre die MPU o.k.
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Thomas Rieger
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von Thomas Rieger » Do 16. Feb 2006, 19:19
Nein. Fahrerlaubnis wurde 2005 entzogen.
By the way... Jemand der 1987 aufgefallen ist, seit dem 7 negative Gutachten vorgelegt hat.

Gibt es hier auch ein Verwertungsende?
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MirageX
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von MirageX » Fr 17. Feb 2006, 07:36
Gutachten sind 10 Jahre verwertbar
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G.G.
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von G.G. » Fr 17. Feb 2006, 08:20
MirageX hat geschrieben:Gutachten sind 10 Jahre verwertbar
... es sei denn, es kam im Zusammenhang mit dem Gutachten zur Versagung. Dann liegt die Verwertung bei 15 Jahren.
G.G.
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