Hallo,
ich würde gerne ein paar Infos haben. Es betrifft glücklicher Weise nicht mich, sondern meinen Vater.
Er wurde vor ca. 1 1/2 Jahren von der Polizei mit ca. 1,6 Promille beim einparken erwischt. Er bekam dann eine Sperrzeit usw, und konnte nun neu beantragen. Dieses tat er auch und mußte zur MPU. Den MPU machte er, jedoch wohl nicht zur Zufriedenheit des Psychologen. Anschließend mußte er noch eine Fahrt mit einer Fahrschule und dem Psyschologen absolvieren. Jetzt kam das Gutachten und das ist so halb halb.
Auf jeden Fall steht da etwas von §70 FeV geschrieben und das er da noch einen Kurs/Lehrgang machen solle.
Wer weiß was das ist, was das bedeutet ? Wäre nach dem Besuch eines solchen Kurses das Thema erledigt oder muß dann ein neuer MPU gemacht werden. Vielen Dank für Infos schon mal im voraus.
Gruss
Frank
FeV § 70 ?? Bitte um Info
- franki
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Dein Vater konnte anscheinend den Psychologen noch nicht komplett von seiner Eignung überzeugen. Ohne den Besuch dieses Kurses ist das Gutachten als negativ zu werten. Dieser Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung geht über vier Sitzungen und zum Abschluss erhält er dann eine Teilnahmebescheinigung.
Zuerst muss er aber mit dem Gutachten zu seiner FS-Stelle gehen und dort die Zulassung zu dem Kurs beantragen (diese wird in der Regel auch erteilt). Diese Genehmgung muss er dann der Stelle, bei der er den Kurs machen will, vorlegen. Ich nehme an, dass er von der Begutachtungsstelle entsprechende Adresse erhalten hat.
Nach Abschluss der Kurses legt er dann die Bescheinigung der FS-Stelle vor und wenn seit Entzug noch keine 2 Jahre vergangen sind, erhält er seinen FS wieder.
Zuerst muss er aber mit dem Gutachten zu seiner FS-Stelle gehen und dort die Zulassung zu dem Kurs beantragen (diese wird in der Regel auch erteilt). Diese Genehmgung muss er dann der Stelle, bei der er den Kurs machen will, vorlegen. Ich nehme an, dass er von der Begutachtungsstelle entsprechende Adresse erhalten hat.
Nach Abschluss der Kurses legt er dann die Bescheinigung der FS-Stelle vor und wenn seit Entzug noch keine 2 Jahre vergangen sind, erhält er seinen FS wieder.
- franki
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Führerscheinentzug ist noch keine zwei Jahre her, etwa 1 1/2 Jahre. In dem ersten Brief der Führerscheinstelle stand dass er bis September diesen Jahres Zeit hat. Danach müsse er sonst Prüfungen machen.
Bei der Führerscheinstelle war er heute. Dort wurde ihm gesagt dass wohl ein Gremium darüber entscheiden wird was er machen müsse.
Ich habe schon mal auf der DEKRA Internetseite geschaut, die bieten wohl solche Kurse an.
Auf jeden Fall sieht es ja wohl so aus dass er nach Absolvierung des Kurses den Führerschein ohne weitere MPU oder anderes bekommen wird.
Gruss
Frank
Der Führerscheinentzug ist noch keine zwei Jahre her, etwa 1 1/2 Jahre. In dem ersten Brief der Führerscheinstelle stand dass er bis September diesen Jahres Zeit hat. Danach müsse er sonst Prüfungen machen.
Bei der Führerscheinstelle war er heute. Dort wurde ihm gesagt dass wohl ein Gremium darüber entscheiden wird was er machen müsse.
Ich habe schon mal auf der DEKRA Internetseite geschaut, die bieten wohl solche Kurse an.
Auf jeden Fall sieht es ja wohl so aus dass er nach Absolvierung des Kurses den Führerschein ohne weitere MPU oder anderes bekommen wird.
Gruss
Frank
- füchslein
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Wenn er den §70-kurs macht und der Führerscheinstelle die Teilnahmebescheinigung hierüber vorlegt, erhält dein Pa einen neuen Führerschein. Infos, wer solche Kurse durchführt, erhält er bei der Führerscheinstelle! Und eben schauen, dass er den Kurs bald macht, nicht dass er über die Zwei Jahre kommt.......denn das heißt es nochmal: zur Fahrschule gehen und Führerscheinprüfung ablegen!
Aber Dein Pa kann all seine Fragen auch seiner Führerscheinstelle stellen, deren Aufgabe ist es ja, den Bürger in Sachen Neuerteilung einer Fahrerlaubnis umfassend zu informieren und zu beraten!
Aber Dein Pa kann all seine Fragen auch seiner Führerscheinstelle stellen, deren Aufgabe ist es ja, den Bürger in Sachen Neuerteilung einer Fahrerlaubnis umfassend zu informieren und zu beraten!
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