Viele Fragen auf einmal wegen FE,MPU u.s.w.

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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motz-alfredo
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Viele Fragen auf einmal wegen FE,MPU u.s.w.

Beitrag von motz-alfredo » Mi 29. Mär 2006, 00:58

Hallo,
ich habe ein paar Fragen weil ich irgendwie nicht mehr weiter weiss. Ich hoffe ihr könnt mir bissel helfen !!!

Also,ich versuche es kurz zu machen:
Am 22.April 2004 wurde ich bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle angehalten. Auf die Drogenfrage ,antwortete ich ehrlich, ja ,aber schon einige Zeit her. Bei der Blutuntersuchung kam dann folgendes heraus:
THC: 2,1 ng/ml
Hydroxy-THC: 1,0 ng/ml
THC-Carbonsäure: 25 ng/ml
Der Polizist lies mich nach hause gehen und gab mir den Rat mein Auto 3 Tage nicht zu fahren.Das tat ich auch .
Am 11.09.2004 bekam ich dann einen Bußgeldbescheid:
1 Monat Fahrverbot
522,- € Geldstrafe(Geldbuße und Verfahrenskosten)
vorraussichtlicher Eintrag :4 Punkte
Am 07.10.2004 wurde mir dann mitgeteilt,das der Bußgeldbescheid seit 06.10.2006 rechtskräftig sei und ich ein 4 wöchiges Fahrverbot innerhalb der 4Monatsfrist bekäme und die Geldbuße natürlich.
Ein Schreiben der FSST mit Datum vom 19.11.2004 ordnete mir dann eine MPU an,die ich bis zum 19.01.2005 abzugeben hatte.
Diese MPU machte ich natürlich auch ganz schnell und natürlich ohne richtig darauf vorbereitet gewesen zu sein- natürlich Negativ-Ergebnis.
Meinen Führerschein gab ich im Januar 2005 auch ab und bekam diesen nach Ablauf der 4 Wochen auch wieder zurück.Am 21.02.2005 schrieb mir die FSST das ich meinen FS wegen Negativ-Gutachten bis zum 09.03.2005 freiwillig abgeben muss. In einem persönlichen Gespräch bei der FSST wurde mir dann gesagt,dass wenn ich den FS nicht freiwillig abgäbe,bekäme ich ihn per Gerichtsbeschluss entzogen. Also gab ich ihn freiwillig ab.
Ich ging dann diesmal in eine Drogenberatungsstelle ,machte meine 3 Screenings und stellte Antrag auf wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis.Als ich alles zusammen hatte,ging ich dann im September 2005 in die 2.MPU,eigentlich mit bester Erwartung.Leider sagte man mir dann aber nach dem Gespräch sofort das ich diese MPU wieder nicht bestanden hätte, weil meine Aussagen nicht genau mit der im Januar gemachten Aussage übereinstimmte. Ich war sauer, ich fragte ob ich alles hätte auswendig lernen sollen damit ich meine erste Aussage Wortgenau wiederholen hätte können. Darauf sagte man mir,ja das wäre wohl besser gewesen. In dem Gutachten stand dann das ich zwar die Drogenabstinenz nachweisen könne,aber wegen der anderen Aussage Rückfallgefährdet wäre.
Ich erzählte dies einem Bekannten der mal Polizist war und dieser wurde etwas stutzig wegen der Daten,er sagte mir z.b. das man mir innerhalb von 3 Monaten nach der Polizeikontrolle den Bußgeldbescheid hätte schicken müssen. Eigentlich wäre 5 Monate später schon verjährt. Was ihn noch stutzig machte war, das es ja ein Fahrverbot von 1 Monat gab ich danach aber den FS wieder bekam ,nochmal 2 Monate fahren durfte und dann die FSST mit der freiwilligen Abgabe des FS kam.
Oh man, ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen....ich peile nämlich gar nichts mehr....ich Danke Euch schon jetzt und hoffe auf Antwort....

bis dann

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Bernhard Slupkowski
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Beitrag von Bernhard Slupkowski » Mi 29. Mär 2006, 07:19

Hier ist wieder ein typischer Fall, in dem man zwischen der "Strafe" durch die Bußgeldstelle und dem weiteren Verfahren der Führerscheinstelle unterscheiden muß.

Die Bußgeldstelle sieht ausschließlich die eine Fahrt unter dem Einfluß von BTM und "bestraft" diese nach ihren Regeln mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot.

Die Führerscheinstelle benutzt diesen Vorfall jetzt, um die Fahreignung zu überprüfen.

Die Fragestellung an die MPU wird gelautet haben: Wird der Untersuchte in Zukunft wieder ein Fahrzeug unter BTM-Einfluß führen.

Bereits daraus geht hervor, dass hier eine Prognose für die Zukunft gestellt werden soll, um die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Nur dies ist für die Führerscheinstelle wichtig, obwohl viele dies naturgemäß als zweite Strafe ansehen.

Nach einer Fahrt unter Cannabis gibt es zwei Möglichkeiten:
Im härtesten Fall entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis sofort, weil die Ungeeignetheit feststeht.

In manchen Bundesländern wird aber, wie hier, erst eine MPU angeordnet. Für den Betroffenen besser, weil er hier noch die Chance hat, seinen Führerschein zu behalten.

Die Anordnung zur MPU war also rechtmäßig; aufgrund des negativen Gutachtens wäre, wenn FS nicht freiwillig abgegeben, als nächstes eine behördliche Entziehung ins Haus geflattert.

Zu den Aussagen im Gutachten kann hier schwerlich etwas gesagt werden, man müßte das Gutachten schon komplett kennen.

Hier bleibt nur, sich nochmals intensiv auf eine neue MPU vorzubereiten und die Empfehlungen des Gutachtens wahrzunehmen.

Wichtig ist nur noch, dass Du den Führerschein bis 09.03.2007 wieder haben solltest, weil sonst noch eine Prüfung zu machen ist.

Bernhard

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matchbox
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Beitrag von matchbox » Mi 29. Mär 2006, 07:41

Du musst zwischen dem strafrechtlichen und dem verwaltungsrechtlichen Verfahren unterscheiden. Im Straf- oder Bußgeldverfahren wird nur der einzelne Verstoß betrachtet und mit einer Strafe bewährt.
Am 22.04.2004 bist Du rechtswidrig unter dem Einfluss von Cannabis gefahren. Hierzu wurdest Du angehört und dann erfolgte die "Bestrafung" mit einem Bußgeldbescheid der als Nebenfolge ein 1-monatiges Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg beinhaltete. Grundsätzlich hat der Ex-Polizist Recht, dass Straftaten nach 3 Monaten verjähren, allerdings unterbricht die Anhörung die Verjährung,so dass es völlig in Ordnung ist, wenn der Bußgeldbescheid erst nach 5 Monaten erlassen wird.

Im Gegensatz zum repressiven Charakter des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sind die Fahrerlaubnisbehörden als Sicherheits- und Ordnungsbehörden präventiv tätig d.h. sie überprüfen, ob Du überhaupt weiterhin geeignet bist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies wird in einem parallelen verwaltungsrechtlichen Verfahren überprüft. Du bist allerdings nur dann geeignet, wenn Du nach diesem Verstoß über ausreichende Drogenabstinenz verfügst und es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass Du mit Drogen nicht mehr im Staßenverkehr auffällst. Um das zu klären, hat Dich die Fahrerlaubnisbehörde zur MPU geschickt, die leider mit einem negativen Ergebnis endete. Die Fahrerlaubnisbehörde muss Dir deshalb unabhängig von dem einzelnen Verstoß die Fahrerlaubnis entziehen, da Du derzeit aufgrund Deines Drogenkonsum zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht geeignet bist. Die 1-monatige Abgabe des Führerscheins ist lediglich die Folge des Verstoßes. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht geklärt, ob Du überhaupt geeignet bist. Nachdem das negative Gutachten vorlag, musste Dir die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Dem bist Du zuvor gekommen und hast freiwillig darauf verzichtet.
Ich hoffe, Du siehst jetzt klarer.
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Mr. T
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Beitrag von Mr. T » Mi 29. Mär 2006, 12:08

matchbox hat geschrieben:Grundsätzlich hat der Ex-Polizist Recht, dass Straftaten nach 3 Monaten verjähren, allerdings unterbricht die Anhörung die Verjährung,so dass es völlig in Ordnung ist, wenn der Bußgeldbescheid erst nach 5 Monaten erlassen wird.
Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG (Alkohol- und Drogenfahrten) haben eine 6-monatige Verjährungsfrist! :wink:

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Volker Kalus
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Re: Viele Fragen auf einmal wegen FE,MPU u.s.w.

Beitrag von Volker Kalus » Mi 29. Mär 2006, 12:23

motz-alfredo hat geschrieben:Ein Schreiben der FSST mit Datum vom 19.11.2004 ordnete mir dann eine MPU an,die ich bis zum 19.01.2005 abzugeben hatte.
Du wirst entschuldigen wenn ich hier einen kleinen Einwurf mache :wink:
Aufgrund der von Dir geschilderten Werte des GC/MS-Gutachtens konnte die Verwaltungsbehörde keine MPU anordnen. Dies widerspricht den Richtlinien die in Rheinland-Pfalz gelten
Diese MPU machte ich natürlich auch ganz schnell und natürlich ohne richtig darauf vorbereitet gewesen zu sein- natürlich Negativ-Ergebnis.
Nicht zwangsläufig, aber die Wahrscheinlichkeit war hoch.
In einem persönlichen Gespräch bei der FSST wurde mir dann gesagt,dass wenn ich den FS nicht freiwillig abgäbe,bekäme ich ihn per Gerichtsbeschluss entzogen.
Ich nehme an, dass Du hier etwas verwechselt hast. In diesem Fall entzieht die Verwaltung die Fahrerlaubnis.
Ich ging dann diesmal in eine Drogenberatungsstelle ,machte meine 3 Screenings und stellte Antrag auf wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis.Als ich alles zusammen hatte,ging ich dann im September 2005 in die 2.MPU,eigentlich mit bester Erwartung.


So weit so gut :wink:
Leider sagte man mir dann aber nach dem Gespräch sofort das ich diese MPU wieder nicht bestanden hätte, weil meine Aussagen nicht genau mit der im Januar gemachten Aussage übereinstimmte. Ich war sauer, ich fragte ob ich alles hätte auswendig lernen sollen damit ich meine erste Aussage Wortgenau wiederholen hätte können. Darauf sagte man mir,ja das wäre wohl besser gewesen.
Das kann nicht das Argument gewesen sein, um Dich negativ zu begutachten.

[In dem Gutachten stand dann das ich zwar die Drogenabstinenz nachweisen könne,aber wegen der anderen Aussage Rückfallgefährdet wäre.

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Beitrag von matchbox » Mi 29. Mär 2006, 13:03

Tiegs hat geschrieben: Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG (Alkohol- und Drogenfahrten) haben eine 6-monatige Verjährungsfrist! :wink:
@ Tiegs
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