Hallo, bin völlig irritiert. Mir wurde aufgrund von Konsum von harten Drogen mein Führerschein im Jahre 2004 entzogen und die MPU usw. angeordnet. Da ich seit 2 Jahren clean bin und eine Therapie gemacht habe, habe ich die MPU beim ersten mal bestanden und alle nötigen Unterlagen besorgt. Von der Führerscheinstelle wurde mir als letzter Termin für die Abgabe aller Unterlagen (vor Ablauf der 2 Jahre, danach muss man die Prüfungen neu machen) der 25.5.06 genannt und mir gesagt, dass soll ich alle Unterlagen spätestens am 24.5 vorlegen, wird mir mein Führerschein sofort wieder erteilt. Heute, also 2 Tage vorher, ruft mich die Führerscheinbehörde an und erzählt mir, dass ich 4 Woche zu spät dran wäre, da der Brief damals bereits am 24.4 abgeschickt worden ist und daß das Datum 24.5 das Datum ist, ab dem es rechtskräftig ist. Ich hatte den Brief nie erhalten. Die Frage ist: welches Datum gilt nun wirklich, das Datum des Schreibens oder seit wann es rechtskräftig ist??? Es kann wohl nicht sein, dass die mir die ganze Zeit erzählen, ich könne den Führerschein jetzt abholen und jetzt mit sowas kommen??? Kennt sich jemand da aus? Wenn ja, bitte antworten!!!
Danke
Ab wann ist der Entzug gültig?
- MorkvomOrk
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Ist natürlich unglücklich, daß du zunächst von deiner Führerscheinstelle eine fehlerhafte Auskunft bekommen hast. Die Rechtslage ist aber eindeutig. Die 2-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem die Entziehung rechtswirksam wird, d. h. mit dem Tag, ab welchem du nicht mehr berechtigt bist Kfz zu führen. Dies ist bei Fahrerlaubnisentzügen, der Tag, an welchem der Bescheid zugestellt worden ist. Dieser wird mit Zustellungsurkunde zugestellt, d. h. der Postbote bestätigt den Einwurf des Schiftstücks. Ob du dieses, nach deiner Behauptung nie erhalten hast, ist unerheblich.
Sofern dir die fehlerhafte Auskunft schriftlich erteilt wurde und du somit darüber einen Nachweis hast und du bei damaliger richtiger Auskunft die Möglichkeit gehabt hättest die Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, kannst du versuchen, ob die Führerscheinstelle aufgrund ihrer Falschinformation eine Ausnahme von der 2-Jahres-Frist macht. Andernfalls bleibt dir nichts anderes übrig, als die Fahrerlaubnisprüfung abzulegen.
Sofern dir die fehlerhafte Auskunft schriftlich erteilt wurde und du somit darüber einen Nachweis hast und du bei damaliger richtiger Auskunft die Möglichkeit gehabt hättest die Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, kannst du versuchen, ob die Führerscheinstelle aufgrund ihrer Falschinformation eine Ausnahme von der 2-Jahres-Frist macht. Andernfalls bleibt dir nichts anderes übrig, als die Fahrerlaubnisprüfung abzulegen.
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