nochmals verwertung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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hannesi
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nochmals verwertung

Beitrag von hannesi » So 8. Okt 2006, 20:25

hallo,

guten abend zunaechst mal.

ich suche fachmaennische auskunft.
mein fall:

fuehreschein entzug 1992 - 2,18 pro. (wiedererteilung 1993 -pos. mpu)

erneuter entzug 2006 - 1,19 pro. (kein unfall, polizeikontrolle)

im auszug aus flensburg ist lediglich die aktuelle tf aufgefuehrt.

steh nun vor antragstellung auf neuerteilung.
meiner ansicht darf der delikt aus 1992 nicht mehr verwertet werden, (10 jahre verwertbarkeit ab wiedererteilung) und da ich unter 1,6 pro ( tf 2006 ) liege, muss ich doch nicht zur mpu.

meine frage: ist das richtig?

vorab besten dank
gruss hannesi

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 8. Okt 2006, 22:42

So sehe ich es auch, bin jedoch kein Jurist. Keine MPU falls auch sonst nichts schweres vorliegt.

Um die MPU kommst Du herum, um Dein Alkoholproblem jedoch nicht. Suche Dir wenn noch nicht erfahren dafür professionelle Hilfe, bsp. eine Selbsthilfegruppe.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 11. Okt 2006, 04:40

Das mit der Verwertungsfrist hast du richtig erkannt. Die erste Fahrerlaubnis-Entziehung ist seit 2003 nicht mehr verwertbar.
Sofern keine anderen gravierenden Verstöße im Verkehrszentralregister gespeichert sind, ist im Zuge des Neuerteilungsverfahren somit keine MPU veranlaßt.

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hannesi
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Beitrag von hannesi » Mi 11. Okt 2006, 05:34

vielen dank fuer eure antworten.

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