hallo,
guten abend zunaechst mal.
ich suche fachmaennische auskunft.
mein fall:
fuehreschein entzug 1992 - 2,18 pro. (wiedererteilung 1993 -pos. mpu)
erneuter entzug 2006 - 1,19 pro. (kein unfall, polizeikontrolle)
im auszug aus flensburg ist lediglich die aktuelle tf aufgefuehrt.
steh nun vor antragstellung auf neuerteilung.
meiner ansicht darf der delikt aus 1992 nicht mehr verwertet werden, (10 jahre verwertbarkeit ab wiedererteilung) und da ich unter 1,6 pro ( tf 2006 ) liege, muss ich doch nicht zur mpu.
meine frage: ist das richtig?
vorab besten dank
gruss hannesi
nochmals verwertung
- hannesi
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