Folgende Frage:
Beim Abschleppen eines Fahrzeugs auf der Schleppachse eines Abschleppwagens ist welche Fahrerlaubnis erforderlich?
Bilde ich einen Zug mit mehr als drei Achsen oder kann ich als professioneller Abschleppunternehmer den Nothilfegedanhken geltend machen?
Darf ich mit diesem Zug auf die Autobahn?
Führerscheinklasse beim Abschleppen
- Buddy111000
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Beim Abschleppen wird, anders als beim Schleppen, kein Zug i. S. der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften gebildet. Somit genügt für den Abschleppvorgang die Klasse des abschleppenden Kfz (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV).
Beim Abschleppvorgang steht immer der Nothilfegedanke im Vordergrund, unabhängig davon, ob eine Privatperson das betriebsunfähige Fahrzeug abschleppt, oder ein professionelles Abschleppunternehmen.
Beim Abschleppen darf nicht auf die Autobahn aufgefahren werden (§ 15 a Abs. 2 StVO)! Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet (Tatbestandsnumme 115106 Bußgeldkatalog).
Beim Abschleppvorgang steht immer der Nothilfegedanke im Vordergrund, unabhängig davon, ob eine Privatperson das betriebsunfähige Fahrzeug abschleppt, oder ein professionelles Abschleppunternehmen.
Beim Abschleppen darf nicht auf die Autobahn aufgefahren werden (§ 15 a Abs. 2 StVO)! Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet (Tatbestandsnumme 115106 Bußgeldkatalog).
- Buddy111000
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