Ich würde jetzt noch nicht so schwarz sehen. Der RA hat Dir das formale Verfahren gesagt. Nicht richtig ist jedoch, dass es keinen Einfluss haben soll, vor einem Verwaltungsakt nicht seine Meinung zu vertreten. So mancher VA ist nicht zustande gekommen, eben weil die eigene Meinung vertreten wurde.
Dennoch kann auch die Behörde bei ihrer Ansicht bleiben. Dann möge Deine Mandantin über den RA erklären lassen, dass sie die Abgabe für rechtswidrig halte und nunmehr unverzüglich um einen rechtsbehelfsfähigen VA bittet.
So manche Behörde hat sich dann doch gescheut, trotz aller Androhungen, einen VA zu erlassen.
Zugleich sollte die Dienstaufsicht eingeschaltet werden.
Ab Bescheid stehen Rechtsmittel gegen den bescheid zur Verfügung. Entweder prüft die vorgesetzte Behörde mit oder in Nds. geht es gleich vor das Verwaltungsgericht. Dort kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden.
Jetzt nicht die Nerven verlieren und möglichen Schadenersatz wegen der grundlosen Verweigerung der Eröffnung eines neuen verfahren geltend machen. Der ist u.a. auch der zukünftig notwendige Preis für die Erneuerung der FS-Prüfung.
Thomas, betrachte es doch einmal aus einem anderen Blickwinkel. Es sagen hier gestandene und erfahrene Fachangestellte, dass sich die FEB irrt. Daher würde ich zumindest die Dienstaufsichtsbeschwerde laufen lassen. DAS hätte auch der Anwalt gekonnt UND ZWAR schon JETZT. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, eine Mitteilung an den Petitionsausschuss, an die EU-Kommission bzw. das EU-Parlament, an den ...., sind allesamt nicht an einen vorhandenen VA gebunden. Dieses umso mehr, wenn eine formale Macht missbraucht wird, um fehlendes materielles Recht durchzusetzen. So etwas ist - nebenbei - auch menschenunwürdig, lasse ihn darauf hinweisen.
So gesehen stimmt die Aussage des Anwalts nicht.
Also würde ich mir jemanden suchen, der motivierter ist. Du wirst bestimmt - auch hier - fündig werden können.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Abgabe negatives Gutachten Pflicht?
- corneliusrufus
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Hi corneliusrufus!
Danke für Deinen "Beistand"
Das Problem ist hier, daß halt nicht ich, sondern eine Kundin von mir das Problem hatte. Nach der niederschmetternden Aussage des RA´s hat sie halt aufgegeben.
Nebenbei: Sie hat das Gutachten dann persönlich abgegeben. Der Sachbearbeiter hat sich mehrfach bei ihr entschuldigt, daß er doch auch nichts dafür kann und er sich an die geltenden Gesetze halten muß. So viel dazu.
Insgesamt hat die Sache Methode. Ein zweiter Kunde macht das Gleiche durch. Er ist aber nicht bereit, die VB ein bißchen zu ärgern.
Ich persönlich hätte da weit mehr "Standvermögen". Gibt es hier irgendeinen Weg, den ich stellvertretend gehen kann (bin aber kein Bürger des Landkreises)?
Da ist noch eine zweite Sache, die mir hier im Ruhrgebiet schwer im Magen liegt: Das ist der Umgang mit dem freiwilligen Punkteabbau, der praktisch nicht stattfindet.
Da bin ich persönlich betroffen. Ist aber etwas für einen zweiten Thread.
Ich muß mich jetzt erst mal ein paar Tage abmelden. Habe zwar einerseits (glücklicherweise??) Urlaub. Habe aber in den letzten Wochen eine schwere Bronchitis verschleppt. Werde ab morgen wohl ein paar Tage im Krankenhaus verbringen "dürfen".
Danke für Deinen "Beistand"

Das Problem ist hier, daß halt nicht ich, sondern eine Kundin von mir das Problem hatte. Nach der niederschmetternden Aussage des RA´s hat sie halt aufgegeben.
Nebenbei: Sie hat das Gutachten dann persönlich abgegeben. Der Sachbearbeiter hat sich mehrfach bei ihr entschuldigt, daß er doch auch nichts dafür kann und er sich an die geltenden Gesetze halten muß. So viel dazu.
Insgesamt hat die Sache Methode. Ein zweiter Kunde macht das Gleiche durch. Er ist aber nicht bereit, die VB ein bißchen zu ärgern.
Ich persönlich hätte da weit mehr "Standvermögen". Gibt es hier irgendeinen Weg, den ich stellvertretend gehen kann (bin aber kein Bürger des Landkreises)?
Da ist noch eine zweite Sache, die mir hier im Ruhrgebiet schwer im Magen liegt: Das ist der Umgang mit dem freiwilligen Punkteabbau, der praktisch nicht stattfindet.
Da bin ich persönlich betroffen. Ist aber etwas für einen zweiten Thread.
Ich muß mich jetzt erst mal ein paar Tage abmelden. Habe zwar einerseits (glücklicherweise??) Urlaub. Habe aber in den letzten Wochen eine schwere Bronchitis verschleppt. Werde ab morgen wohl ein paar Tage im Krankenhaus verbringen "dürfen".
Mit freundlichem Gruß aus Herne
Thomas Rock
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater
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Es bleibt dir doch unbenommen z. B. bei der entsprechenden Rechtsaufsichtsbehörde entweder den konkreten Fall zu schildern (ggf. falls deine Kundin nicht einverstanden ist, namentlich genannt zu werden, in anonymisierter Form) oder du erklärst vollkommen abstrakt die Problemstellung und fragst nach der Rechtslage. Sobald die Rechtsaufsicht die Rechtslage dargelegt hat, kannst du sie darauf hinweisen, daß LRA bzw. St. XY ständig gegen geltendes Recht verstößt und dazu auffordern, dies zu unterbinden.ThomasRock hat geschrieben: Ich persönlich hätte da weit mehr "Standvermögen". Gibt es hier irgendeinen Weg, den ich stellvertretend gehen kann (bin aber kein Bürger des Landkreises)?
Ich wünsche dir gute Besserung und für den Fall, daß du tatsächlich ins Krankenhaus mußt, schnelle Genesung und Entlassung!
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