
Also: wie wäre es denn, wenn eine Person in D den Führerschein entzogen bekommen hat und eine Fahrsperre hat.
Diese Person wollte eigentlch schon vor diesem Vorfall ins EU Ausland zum Leben und Arbeiten. Nehmen wir mal an, das wäre Frankreich.
Wenn diese Person nun nach Frankreich zieht, sich dort ordentlch anmeldet, dort arbeitet und den FS machen möchte - was passiert dann?
Fragt Frankreich in Deutschland nach, ob die Person "koscher" ist?
Sagt Frankreich "du musst hier erst 185 Tage gemeldet sein, sonst kannst du keinen Führerschein machen?
Oder könnte die Person einen FS in Frankreich machen, mit dem sie natürlich nicht in D fahren darf (und auch nicht will), solange dort noch eine Sperre vorliegt.
Irgendwelche Erfahrungswerte? Dann teilt sie mir bitte mit.