Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Wegfall der Fahrerlaubnisprüfung
- mickel
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 3
- Registriert: Mi 3. Sep 2008, 11:30
Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Wegfall der Fahrerlaubnisprüfung
Hallo zusammen,
ich hatte heute leider beim STVA kein Glück bzgl.
meiner Neuerteilung.
Ich hatte gehofft aufgrund des neuen Gesetzes,
das eine Faherlaubnisprüfung nicht mehr vorsieht
meinen FS endlich zurückzubekommen.
Die Begründung ist wie folgt:
Sehr geehrter Herr,
Sie beantragen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Nach den hier vorliegende Unterlagen wurde die Fahrerlaubnis am 22.09.1992 entzogen.
Da Sie die Fahrerlaubnis bereits seit ca. 16 Jahren entbehren,bin ich nach $20 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV nicht in der Lage, auf die Fahrerlaubnisprüfung zu verzichten.
Das STVA hat keine Info's zu damals, alle Zeunisse sauber,
kein eintrag im Zentralregister.
Weiß jemand Rat ?
Danke unbekannterweise im Vorraus ...
ich hatte heute leider beim STVA kein Glück bzgl.
meiner Neuerteilung.
Ich hatte gehofft aufgrund des neuen Gesetzes,
das eine Faherlaubnisprüfung nicht mehr vorsieht
meinen FS endlich zurückzubekommen.
Die Begründung ist wie folgt:
Sehr geehrter Herr,
Sie beantragen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Nach den hier vorliegende Unterlagen wurde die Fahrerlaubnis am 22.09.1992 entzogen.
Da Sie die Fahrerlaubnis bereits seit ca. 16 Jahren entbehren,bin ich nach $20 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV nicht in der Lage, auf die Fahrerlaubnisprüfung zu verzichten.
Das STVA hat keine Info's zu damals, alle Zeunisse sauber,
kein eintrag im Zentralregister.
Weiß jemand Rat ?
Danke unbekannterweise im Vorraus ...
- charly68
- Einsteiger
- Beiträge: 107
- Registriert: Fr 4. Apr 2008, 23:21
Die FEB kann auch nach Ablauf der 2-Jahresfrist nach der neuen FeV, die im Herbst in Kraft tritt und teilweise schon umgesetzt wird, weiterhin eine Prüfung anordnen, denn hierbei liegt ein Ermessensspielraum der FEB vor.
Wie lange hattest Du den FS bzw. wann wurde er Dir erteilt und wann entzogen?
Meine zuständige FEB verlangt normalerweise keine Prüfungen mehr, es sei den es werden Erkenntnisse bekannt die eine erneute Prüfung rechtfertigen. Aber so ein Fall hatten sie bisher noch nicht.
Vielleicht verwendet Deine FEB auch noch die derzeit gültige FeV als Grundlage und somit hat der Sachbearbeiter auf jeden Fall recht.
LG
Wie lange hattest Du den FS bzw. wann wurde er Dir erteilt und wann entzogen?
Meine zuständige FEB verlangt normalerweise keine Prüfungen mehr, es sei den es werden Erkenntnisse bekannt die eine erneute Prüfung rechtfertigen. Aber so ein Fall hatten sie bisher noch nicht.
Vielleicht verwendet Deine FEB auch noch die derzeit gültige FeV als Grundlage und somit hat der Sachbearbeiter auf jeden Fall recht.
LG
- charly68
- Einsteiger
- Beiträge: 107
- Registriert: Fr 4. Apr 2008, 23:21
- charly68
- Einsteiger
- Beiträge: 107
- Registriert: Fr 4. Apr 2008, 23:21
Aber diese Aussage
Somit würde ich mich an die nächst höhere Instanz (Regierungspräsidium oder gar Verkehrsministerium des entsprechenden Landes) wenden.
LG
ist meiner Meinung nach keine ausreichende Begründung um erneut die Prüfungen zu verlangen.Da Sie die Fahrerlaubnis bereits seit ca. 16 Jahren entbehren,bin ich nach $20 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV nicht in der Lage, auf die Fahrerlaubnisprüfung zu verzichten.
Somit würde ich mich an die nächst höhere Instanz (Regierungspräsidium oder gar Verkehrsministerium des entsprechenden Landes) wenden.
LG
- corneliusrufus
- Einsteiger
- Beiträge: 296
- Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
- Wohnort: Lübeck
Das ist keine Begründung, sondern ein Hinweis bzw. Verweis. Da fehlt die Erläuterung, warum zu diesem Schluss gekommen wird. Der reine Zeitablauf kann es nicht sein, da fehlt die - ausgesprochene - Schlussfolgerung.
Zugleich halte ich es für - gut - möglich, dass mit nachgereichter Schlussfolgerung, damit vollständiger Begründung, eine neue Prüfung der Fahrtüchtigkeit, hier theoretische und praktische Prüfung, anstehen wird.
Die Schlussfolgerung müsste m.E. lauten, weil Sie bereits seit über 16 Jahren ohne FE waren und in dieser Zeit ..., können die heutigen Anforderungen nicht mehr ... mit den damaligen verglichen werden, so dass ...
Es mag dabei herauskommen, dass eine derartige Begründung nicht stichhaltig ist.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Zugleich halte ich es für - gut - möglich, dass mit nachgereichter Schlussfolgerung, damit vollständiger Begründung, eine neue Prüfung der Fahrtüchtigkeit, hier theoretische und praktische Prüfung, anstehen wird.
Die Schlussfolgerung müsste m.E. lauten, weil Sie bereits seit über 16 Jahren ohne FE waren und in dieser Zeit ..., können die heutigen Anforderungen nicht mehr ... mit den damaligen verglichen werden, so dass ...
Es mag dabei herauskommen, dass eine derartige Begründung nicht stichhaltig ist.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste