ich habe folgende Frage:
Im August 2006 habe ich den Motorradführerschein gemacht.
Leider habe ich Ihn erst jetzt in meinem EU-Kartenführerschein eintragen lassen.

Jetzt sagte mir der Herr in der Führerscheinstelle, dass ich dadurch ein Jahr verschwendet habe, weil ich jetzt erst in zwei Jahren den unbeschränkten Motorradführerschein habe. Normalerweise hätte ich jetzt ja schon fast ein Jahr rum, wenn ich ihn gleich im August eintragen hätte lassen.
Kann natürlich gut sein, dass ich total falsch liege, aber ich dachte immer es gilt ab 2 Jahre nach BESTEHEN der Prüfung und nicht ab Eintragung.
Gut, ich hab zwar dann das eine Jahr keine Fahrerfahrung aber wenn ichs ein Jahr in der Garage stehen lass, habe ich die auch nicht...
Wäre schön falls mir jemand helfen kann.
Schon mal vielen Dank.
grüße