Volvochris hat geschrieben: Im Beitrag 66 habe ich einen Fehler gemacht und sollte so nicht stehenbleiben.
Kann das jemand ändern oder Kennzeichnen?
Danke.
Hab es ja richtig gestellt. Sollte auch nicht böse gemeint sein.

Zur Gesetzeslage:
Diese Ermessenssituation ist sehr unbefriedigend, da gerade hier die Verfahrensweisen bei einigen Führerscheinstellen sehr auseinandergehen. Das Problem ist m.E. schon die Auslegung des Begriffes Tatsachen im Gesetzestext. Was sind Tatsachen? Der reine Zeitablauf? Dann hätte der Gesetzgeber eine neue Frist setzen können. 5, 10, 15 Jahre. Hat er aber nicht. Also müssen Tatsachen etwas anderes sein. Wie soll ich beurteilen, ob jemand die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten noch besitzt?! Vielleicht habe ich jemanden vor mir der faul ist und sich um nix kümmert. Vielleicht habe ich aber auch jemand vor mir, der sich zur Vorbereitung darauf, dass er wieder fahren darf die neue Theorie lernt oder auf einem Verkehrsübungsplatz übt.
Um das zu überprüfen, müsste ich normalerweise eine "Prüfung" abnehmen die mir Tatsachen liefert an denen ich erkenne, ob er die Kenntnisse und Fähigkeiten noch besitzt.