nachdem ich nun eine Woche lang in diesem Forum gesucht - gefunden und viel gelesen habe (danke das es dieses Forum gibt) hier nun eine Frage von mir, da ich noch leicht verunsichert bin.

Zuerst die Fakten:
FE Entzug am 16.11.1994 durch amtlichen Strafbefehl wegen Trunkenheitsfahrt ohne Unfall. Hier waren 7-monatiges Fahrverbot und 1500 DM beinhaltet. War ein einmaliges Vergehen und im Nachhinein sage ich, bloß gut das "die mich erwischt haben", wer weiss was sonst noch passiert wäre.
Im Jahre 2003 habe ich einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt dieser wurde folgerichtig mit der Beibringung einer MPU beauflagt. Diesen Antrag habe ich dann zurückgezogen (wörtlich: Hiermit ziehe ich meinen Antrag vom ...zurück.). Meine Gründe waren damals finanzieller Natur.
In der vorigen Woche habe ich nun von der "neuen" 2-Jahresreglung zum Thema Prüfung bei Wiedererteilung erfahren.
Daraufhin habe gestern ich in Flensburg beim Zentralamt angrufen und mir haben zwei Mitarbeiter unabhängig voneinander nach Abfrage meines Vor- u. Zunamens, Geb.Datums und Geburtsortes gesagt, dass keinerlei Daten über mich gespeichert sind.

Dann war ich gleich "spontan" bei der FS-Stelle:
Das erste was mir die Dame auf meine direkte Nachfrage zum Thema Tilgung und Verwertung sagte war, dass die insgesamt 15 Jahresfrist (5+10) ab dem Jahr 2003 neu beginnt, da ich ja auf die FE verzichtet habe! Ich sagte Ihr dann mehrfach, dass ich nicht verzichtet sondern zurückgezogen habe und somit keine Amtshandlung der FS Stelle erfolgte. Ich sagte Ihr auch das in Flensburg keinerlei Eintragungen vorhanden sind.
Ich hatte das Gefühl, das die Dame dann irgendwie eingeknickt ist. Jedenfalls hat sie mir einen neuen Antrag mit allen Sachen die ich dazu beibringen soll mitgegeben auf dem Sie Erteilung nach Verzicht angekreuzt hat. Das sehe ich anders - es muss doch heißen nach Strafbefehl. ????

Also
1. Nach meiner Auffassung (hoffe diese ist richtig) beantrage ich die Erteilung nach Strafbefehl vom 16.11.1994 , es wird keine MPU mehr angeordnet (keine Eintragung mehr vorhanden, da getilgt) und ich mache keine theo. und prkt. Prüfungen mehr?
2. Das sollte ich sicherlich erst ab dem 16.11.2009 machen, weil dann effektiv die 15 Jahre um sind?
3. Die Dame der FS Stelle liegt daneben, mit Ihrer Auslegung meines zurückgezogenen Antrages aus dem Jahr 2003?
4. Das eingesparte Geld setze ich dann lieber und effektiver in ein mehrfaches Fahrsicherheitstraining ein - denn die Pause war ja doch ein wenig länger.
Ich hoffe ich habe den Fall nicht zu lang geschildert, aber die Meinungen der Experten (und auch anderer) sind mir schon wichtig.
Danke vorab Euer "Gnuelps"