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von corneliusrufus » So 10. Jul 2011, 22:41
Mit dem feststehenden Fakt Alkoholkrank plus der damaligen Angabe abstinent lebend (statt Kontrolliertes Trinken) hast Du damals die Begutachtung bestanden. Durch die erneute Aufnahme des Trinkens, und sei es auch ein bereits erledigter Ausrutscher, hast Du die damalige Genehmigung (=Fahrerlaubnis), die auf dem Gutachten unter den genannten Voraussetzungen beruht, erschüttert.
Das kann die FEB durchaus zu Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis berechtigen. Die FEB hat hier das verhältnismäßig kleinste Mittel eingesetzt, nämlich die erneute MPU-Anordnung (statt eines Sofortentzugs).
Diese MPU kannst Du bestehen, wenn Du den Ausrutscher erklären kannst, d.h. alle diejenigen (auch therapeutischen) Maßnahmen getroffen hast, dass Du wieder abstinent bist und bleibst. Zudem musst Du erneut - durch Ablauf von Zeit - nachweisen, dass diese Maßnahmen erfolgreich, sprich stabil sind.
Ganz allgemein kann ein Behördenmitarbeiter Maßnahmen auch zurücknehmen bzw. nicht länger fordern. Warum das jedoch nach oben gesagtem bei Dir vorliegen soll, sehe ich nicht.
Von daher hätte der Behördenmitarbeiter einen ganz schlechten Tag, wenn er bloß weil Du ihm vermeintlich "gutes" anbötest, die MPU-Aufforderung unter den Tisch fallen ließe. Du möchtest doch auch nicht einmal an einen korrupten Behördenmitarbeiter geraten, der Dir etwas verweigert, da er von jemand Drittem bestochen wurde? Statt nun nach illegalen "Lösungen" zu suchen stelle Dich bitte Deiner Vergangenheit und Deiner Verantwortung.
Vielleicht könnte ein Rechtsanwalt über eine letztendlich gerichtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit etwas erreichen. Dann dürftest Du tatsächlich nicht erneut gefahren sein, so wie Du es uns gesagt hast, müsstest bereits den Vorfall (nachweisbar) aufgearbeitet haben. Doch im Rahmen der Prüfung sehe ich, dass einerseits die Behörde ja handeln muss und andererseits kein milderes Mittel hat.
Zudem gibt es gegen die Anordnung einer MPU kein Rechtsmittel. Erst gegen den folgenden Fahrerlaubnisentzug. D.h. Du liefest praktisch Deiner FE hinterher. Bis zum Hauptsacheentscheid wäre in etwa auch schon eine erneute MPU möglich.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ginge ich zum (Fach-)Anwalt (für Verkehrsrecht), würde das einmal diskutieren. Ohne diese würde ich wahrscheinlich - ohne Deinen Fall nun genau zu kennen - mein Geld für die MPU-Vorbereitung (Nachweise, Therapie etc.) verwenden.
Was ist den genau passiert, wie kam es zur Alkoholisierung und was geschah dann auf dem Fußgängerweg? Was hast Du therapeutisch bereits unternommen?
Liebe Greet-Ings Cornelius