Welches Datum ist ausschschlagebend
- hendrik
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Welches Datum ist ausschschlagebend
Ich gehe davon aus, im Oktober meine D(E) Lizenz zu erhalten. Welche Frist greift hier:
Termin der ärtzlichen Untersuchung (7/2011,
Termin der IHK-Prüfung (8/2011),
Termin der praktischen Prüfung 10/2011,
Termin der Aushändigung der FE (verm. 10/2011)?
Danke
Termin der ärtzlichen Untersuchung (7/2011,
Termin der IHK-Prüfung (8/2011),
Termin der praktischen Prüfung 10/2011,
Termin der Aushändigung der FE (verm. 10/2011)?
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- jensl669
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Frist in Bezug worauf? Meinst du die Gültigkeit? Da gilt §23 Abs. 1 FeV
… Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
- hendrik
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Der Führerschein kann erst bestellt werden, nachdem alle Unterlagen (ärztliche Gutachten etc.) der Führerscheinstelle vorliegen. Sobald dies der Fall ist wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.
Er soll ja fertig sein, wenn die Prüfung bestanden wird, damit er gleich ausgehändigt werden kann.
Der Tag der Bestellung ist eben auch der Tag an dem die Frist beginnt. Du könntest das Datum bei deiner Führerscheinstelle erfragen.
Er soll ja fertig sein, wenn die Prüfung bestanden wird, damit er gleich ausgehändigt werden kann.
Der Tag der Bestellung ist eben auch der Tag an dem die Frist beginnt. Du könntest das Datum bei deiner Führerscheinstelle erfragen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
- hendrik
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@M. Thöle,
das liegt bei mir m. E. etwas anders. Lt. FEB erhalte ich erstmal einen "vorläufigen" FS, wenn ich mit der Urkunde der IHK-Prüfung dort auflaufe (Aussage der SB´in) dann wird in den entgültigen FS die Kennziffer 95 (für D(E) und den bestehenden CE) eingetragen, soll sagen, mein FS wird erst dann gedruckt, wenn ich die Prüfungsbestätigung und die IHK-Urkunde abgebe.
Wie sieht es unter diesem Aspekt mit dem Datum aus ?
Danke
das liegt bei mir m. E. etwas anders. Lt. FEB erhalte ich erstmal einen "vorläufigen" FS, wenn ich mit der Urkunde der IHK-Prüfung dort auflaufe (Aussage der SB´in) dann wird in den entgültigen FS die Kennziffer 95 (für D(E) und den bestehenden CE) eingetragen, soll sagen, mein FS wird erst dann gedruckt, wenn ich die Prüfungsbestätigung und die IHK-Urkunde abgebe.
Wie sieht es unter diesem Aspekt mit dem Datum aus ?
Danke
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- M.Thöle
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- hendrik
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- M.Thöle
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- mal langsam
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sorry, dass ich auch hier wieder belästige aber ich hab' eine ganz kurze zwischenfrage:
ich nehme an, mit "erteilungsdatum" wird das besitzstandsdatum auf der rückseite des fs gemeint sein. falls nicht - bitte richtigstellen. falls doch: in 5 jahren wird ein neuer führerschein für weitere 5 jahre ausgestellt werden. an welchem punkt in diesem neuen führerschein macht man den anfang der neuen fünfjahresfrist fest?Ab dem Aushändigungsdatum (gleich Erteilungsdatum) werden die 5 Jahre für die Fahrerlaubnis und die 95 hochgerechnet.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
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