Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
-
hendrik
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 38
- Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
- Wohnort: Jetzt westlich der Hase
Beitrag
von hendrik » Do 29. Sep 2011, 17:38
M.Thöle hat geschrieben:Wahrscheinlich das Datum an dem dir deine vorläufige Bescheinigung durch die Führerscheinstelle ausgestellt und ausgehändigt wird. An diesem Tag wird dann ja auch dein Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.
Danke M. Thöle,
da fragt man mal und es klinkt sich (wiedermal) jemand ein.
Deine Ausführungen werden ja durch Fr. Lauer untermauert. Dann ist mir das Procedere jetzt einleuchtend, im Gegensatz zu "mal langsam denkenden".
Bis denne.
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.
-
mal langsam
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 89
- Registriert: Sa 26. Sep 2009, 18:50
Beitrag
von mal langsam » Do 29. Sep 2011, 23:06
wüsste beim besten willen nicht, was sich daran vor 2033 ändern sollte. wir werden bis dahin noch eine menge spass miteinander haben.

die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
-
hendrik
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 38
- Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
- Wohnort: Jetzt westlich der Hase
Beitrag
von hendrik » Fr 30. Sep 2011, 08:36
Sabine Lauer hat geschrieben:Vielleicht hat Hendrik es ja verstanden und wir könnten das Thema beenden?
Hallo Frau Lauer,
nach den Ausführungen von M. Thöle und Ihnen habe ich es verstanden. Wir können m.E. das Thema schließen, es sei denn, jemand "mal langsam denkend" hat noch Fragen
Für mich ist das Thema gegessen.
Danke.
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.
-
Sabine Lauer
- Einsteiger
- Beiträge: 111
- Registriert: Mo 22. Okt 2007, 13:09
- Wohnort: Saarland
Beitrag
von Sabine Lauer » Fr 30. Sep 2011, 09:19
Freut mich, dass wir helfen konnten
-
hendrik
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 38
- Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
- Wohnort: Jetzt westlich der Hase
Beitrag
von hendrik » Sa 29. Okt 2011, 17:41
@M.Thöle und Frau Lauer,
jetzt hab ich es entgültig (hab zwar derzeit nur einen ErsatzFS für Deutschland, was mir nicht so recht einleuchtet) bekomme aber den entgültigen FS mit Datum vom 26.10.2011 (Antrag bei der zuständigen FEB) zugeschickt. Die "alte" Karte musste ich bei der FEB lassen.
Wenn mir jemand noch erklären könnte, warum ich jetzt nach bestandener D-Prüfung nichtmal mit meinem PKW meine Tochter in Amsterdam besuchen darf, wäre ich noch etwas schlauer. Meinen alten Klasse 3 habe ich seit 1971.
Das Procedere will mir nicht in den Kopf. Darf derzeit mit dem Ersatzführeschein alle Klassen fahren, aber nur in Deutschland.

Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.
-
M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von M.Thöle » So 30. Okt 2011, 20:06
Diese vorläufigen Führerscheine sind leider immer nur in dem Land gültig in dem sie ausgestellt wurden. Ist ja aber nur eine kurzfristige Übergangslösung bis dein endgültiger Schein da ist. Sollte eigentlich nicht so lang dauern. Wenn wir einen Führerschein bestellen dauert das i.d.R. ca. 1 1/2 Wochen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
-
hendrik
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 38
- Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
- Wohnort: Jetzt westlich der Hase
Beitrag
von hendrik » So 30. Okt 2011, 20:16
@M.Thöle,
verstanden, aber so ganz richtig nicht. Muß wohl Verwaltungsrecht sein. Da habe ich einen "vorläufigen" mit allen Klassen, darf aber mit meinem PKW derzeit definitv nicht meine Tochter in Amsterdam besuchen
Verstehe wer will, ich nicht.
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.
-
M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von M.Thöle » So 30. Okt 2011, 20:31
Ich kann dir hierzu nur den § 29 FeV nennen.
Hier der Abs. 1 (Auszug)
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.
dazu dann aber Abs. 3 Nr. 1:
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
Es ist davon auszugehen, dass andere Staaten ähnliche Klauseln in ihren Führerscheinbestimmungen haben.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
-
hendrik
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 38
- Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
- Wohnort: Jetzt westlich der Hase
Beitrag
von hendrik » So 30. Okt 2011, 20:45
Herzlichen Dank M. Thöle,
dann werd ich wohl die 1 1/2 wochen warten müssen, oder meine Frau fährt mich nach Amsterdam.
Eigenartige Vorschriften, aber ich denke, die 14 Tage kann ich noch warten.
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.
-
hendrik
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 38
- Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
- Wohnort: Jetzt westlich der Hase
Beitrag
von hendrik » Do 3. Nov 2011, 13:23
@M. Thöle,
unsere FEB ist absolut Rekordverdächtig

Am 26.10.11 abgegeben, heute FS (Rückseite ist nichtsmehr frei) im Briefkasten.

Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste