nach einigem lesen hin und her habe ich schon viel verinnerlicht aber dennoch nicht ganz das richtige gefunden.
Im Juni 1997 wurde mir der Schein entzogen (Verzicht) wegen Alkohol am Steuer und zu vieler Punkte.
Nun steht auf dem Schreiben, welches ich in Flensburg angefordert habe, ein Vermerk "Speerfrist 2012". Naja sind ja 15 Jahre 5+10 oder?
Nun möchte ich im März die Neuerteilung beantragen ohne eine erneute MPU Aufforderung zu riskieren da ich auch heute noch nicht die fin. Mittel dazu hab. (Frauen sind teuer

Jetzt habe ich mir in meinem Jugendlichem Leichtsinn 2001 eine Verurteilung wegen dem Anbau und Konsum vom Rauschmitteln eingehandelt (ohne Bezug auf den Straßenverkehr).
Werden die 15 Jahre jetzt von 2001 gerechnet oder kann ich den Schein beantragen ohne das mir das jetzt noch das Genick bricht?
Ich hab mal gelesen das im Strafrecht eine Andere Verwertungsfrist eintritt. Gesamt 11 Jahre.
Danke für Eure Antworten