Neuerteilung Alte Klasse3
- TiWense
- Einsteiger
- Beiträge: 346
- Registriert: Do 27. Aug 2009, 10:09
- Wohnort: Niedersachsen
- Frank76
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 10
- Registriert: So 12. Feb 2012, 16:38
- Wohnort: Niedersachsen
Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist die NE abhängig von der Speerfrist bei der ein Antrag bereits frühestens 3 Monate vor ablauf gestellt werden kann, aber die im VZR Registrierten Verstöße zur Verwertung kommen.
Hingegen kann ich wenn ich mich entschloßen habe die Tilgungsfrist abzuwarten den Antrag früher nicht stellen da sonst, alle Eintragungen die nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr Verwertet werden dürfen, weiterhin Verwertet werden da Sie bei Antragstellung noch vorhanden sind?
Hm
Naja warten kann ich ja
Hingegen kann ich wenn ich mich entschloßen habe die Tilgungsfrist abzuwarten den Antrag früher nicht stellen da sonst, alle Eintragungen die nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr Verwertet werden dürfen, weiterhin Verwertet werden da Sie bei Antragstellung noch vorhanden sind?
Hm
Naja warten kann ich ja

- M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
Richtig. Die drei Monate vor Ablauf der SPERRFRIST haben den Sinn, dass im günstigen Fall die Bearbeitung zum Ablauf dieser abgeschlossen ist und sofort nach deren Ablauf der Führerschein ausgehändigt werden kann.
Wird ein Antrag vor Ablauf der TILGUNGSFRIST gestellt sind die vorhandenen Eintragungen zu verwerten. Möchte man dies nicht, muss man eben den Antrag nach dem Ablauf stellen. Bei dir also im Juli 2012.
Wird ein Antrag vor Ablauf der TILGUNGSFRIST gestellt sind die vorhandenen Eintragungen zu verwerten. Möchte man dies nicht, muss man eben den Antrag nach dem Ablauf stellen. Bei dir also im Juli 2012.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
- Frank76
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 10
- Registriert: So 12. Feb 2012, 16:38
- Wohnort: Niedersachsen
Ok.
@M.Thöle im Thread Verwertungsverbot Führerscheinakte schreibst du
"Das Verwertungsverbot richtet sich nach den Tilgungsfristen der Register. Getilgte Eintragungen dürfen nicht mehr verwertet werden. Zu beachten ist dabei aber, dass neue Eintragungen den Ablauf von Tilgungsfristen hemmen können."
Wird eine solche Hemmung im VZR Auszug eingetragen oder erfährt man von der Hemmung erst beim Antrag?
Z.Bsp. in meinem Auszug steht Fristende 2012. Wäre der Vorfall von 2001 bekannt gewesen hätte das die Frist um 4 Jahre nach hinten gelegt? Also Eintragung Fristende 2016?
Gruß
@M.Thöle im Thread Verwertungsverbot Führerscheinakte schreibst du
"Das Verwertungsverbot richtet sich nach den Tilgungsfristen der Register. Getilgte Eintragungen dürfen nicht mehr verwertet werden. Zu beachten ist dabei aber, dass neue Eintragungen den Ablauf von Tilgungsfristen hemmen können."
Wird eine solche Hemmung im VZR Auszug eingetragen oder erfährt man von der Hemmung erst beim Antrag?
Z.Bsp. in meinem Auszug steht Fristende 2012. Wäre der Vorfall von 2001 bekannt gewesen hätte das die Frist um 4 Jahre nach hinten gelegt? Also Eintragung Fristende 2016?
Gruß
- M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
Da die Tat keinen Bezug zum Straßenverkehr hatte, ist sie auch nicht im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen und kann somit keine Hemmung auf die dort eingetragenen Entscheidungen ausüben.
Da ich mit den Tilgungsfristen im Bundeszentralregister (BZR) leider nicht so vertraut bin, kann ich dir nicht sagen, wie sich das dort auswirkt.
Da ich mit den Tilgungsfristen im Bundeszentralregister (BZR) leider nicht so vertraut bin, kann ich dir nicht sagen, wie sich das dort auswirkt.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
- Frank76
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 10
- Registriert: So 12. Feb 2012, 16:38
- Wohnort: Niedersachsen
- M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
Freundlich kannst du immer anfragen. 
Bei Eingang des Antrages wird automatisch eine Anfrage zum Kraftfahrt-Bundesamt nach Flensburg gestartet. Sollten dort Eintragungen vorhanden sein, dauert die Antwort (leider immer noch per Papier und Post) ca. 14 Tage, kann aber auch mal länger dauern.
Das Führungszeugnis, wenn von dir beantragt, dauert ungefähr auch 10 - 14 Tage. Sollten dort Eintragungen vorhanden sein, fordern wir zumindest immer die zugehörigen Strafakten an, es sei denn, dass uns das Urteil bereits in der Akte vorliegt.
Eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen ist also völlig normal.

Bei Eingang des Antrages wird automatisch eine Anfrage zum Kraftfahrt-Bundesamt nach Flensburg gestartet. Sollten dort Eintragungen vorhanden sein, dauert die Antwort (leider immer noch per Papier und Post) ca. 14 Tage, kann aber auch mal länger dauern.
Das Führungszeugnis, wenn von dir beantragt, dauert ungefähr auch 10 - 14 Tage. Sollten dort Eintragungen vorhanden sein, fordern wir zumindest immer die zugehörigen Strafakten an, es sei denn, dass uns das Urteil bereits in der Akte vorliegt.
Eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen ist also völlig normal.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
- mal langsam
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 89
- Registriert: Sa 26. Sep 2009, 18:50
- M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste