Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung
(BGBl. I 2022,
Nr.11 )
In Kraft getreten am 01.06.2022
(15. VO zur
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften)
Inhaltsverzeichnis
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Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung
für Mofas nach §
5 Absatz 2 durch Fahrlehrer |
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Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung für Mofas (zu § 5 Absatz 2 und 4)
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Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen
nach bisherigem Muster (zu
§ 6 Absatz
6
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Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen |
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Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung
der Gutachten (zu §
11 Absatz 5) |
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Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D,
D1 und der dazugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis
zur Fahrgastbeförderung. (zu § 11
Absatz 9, §
48 Absatz 4 und 5)
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Anforderungen an das Sehvermögen (zu §§ 12, 48
Absatz 4 und 5) Muster einer Sehtestbescheinigung
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Fahrerlaubnisprüfung (zu §
16 Absatz 2
, §
17 Absatz 2 und 3) |
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Fahrerschulung ( §
6a Absatz 3 und 4 ) |
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Anlage 7b | Fahrerschulung
für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 |
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Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
(zu §
25 Absatz 1,
§ 26 Absatz 1, §
48 Absatz 3) |
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. | Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten
Fahren ab 17 Jahre“ (zu
§ 48 a) Muster: |
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. | Muster eines Internationalen Führerscheins
nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April
1926 ( zu §
25b Absatz 2) Muster: |
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. | Muster eines Internationalen Führerscheins
nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.November 1968
(zu § 25b Absatz 3) Muster : |
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Anlage 8e | Umtausch
vor dem 19.01.2013 ausgestellter Führerscheine ( zu § 24a Absatz 2 Satz 1) |
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. | Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein |
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Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer |
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neu | Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis
auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)
(zu § 34) |
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Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems
zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (zu §
40 )
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. | Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger für Begutachtungsstellen
für Fahreignung (zu §
66 Absatz 2) |
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. | Anlage 14a | Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71 b) |
. | Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger
von Kursen zur Widerherstellung der Kraftfahreignung |
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. | Anlage 15a | Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71 a Absatz 3) |
. | Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen
Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars |
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Neu | Inhalt der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der
Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge |
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. | Anlage 18 | Teilnahmebescheinigung gemäß § 44 FeV |