Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung
(BGBl. I 2022, Nr.11 )
In Kraft getreten am 01.06.2022

(15. VO zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften)

Inhaltsverzeichnis

 

     

 

Anlage 1

Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer

 

Anlage 2

Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung für Mofas (zu § 5 Absatz 2 und 4)

a) Ausbildungsbescheinigung für Mofas

b) Mofa-Prüfbescheinigung
Farbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck

Anlage 3

Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigem  Muster (zu § 6 Absatz 6

 

Anlage 4

Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
(zu §
§ 11, 13, 14)

Klärung von Begrifflichkeiten bei Eignungsuntersuchungen nach Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (VkBl. 2014 Seite 578)

 

Anlage 4a

Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (zu § 11 Absatz 5)

 

Anlage 5

Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der dazugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.  (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5

Muster einer Bescheinigung nach Anlage 5 Arzt Teil 1

Muster einer Bescheinigung nach Anlage 5 Arzt Teil 2

Muster einer Bescheinigung nach Anlage 5 Bewerber Teil 2

.

Anlage 6

Anforderungen an das Sehvermögen (zu §§ 12, 48 Absatz  4 und 5

Muster einer Sehtestbescheinigung  
(siehe hierzu Verkehrsblatt Heft 5/2005 Seite 140)
 

Muster Sehtestbescheinigung ab dem 19.09.2019

Muster einer Bescheinigung nach Anlage 6 Nr.2.1 Teil 1

Muster einer Bescheinigung nach Anlage 6 Nr.2.1 Teil 2

Muster einer Bescheinigung nach Anlage 6 Nr.2.2 Teil 1

Muster einer Bescheinigung nach Anlage 6 Nr.2.2 Teil 2

Anlage 7

Fahrerlaubnisprüfung (zu § 16 Absatz 2 , § 17 Absatz 2 und 3)

Anlage 7a

Fahrerschulung ( § 6a Absatz 3 und 4 )

 Muster einer Teilnahmebescheinigung

  Anlage 7b

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1

Muster einer Teilnahmebescheinigung

Anlage 8

Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3)

Muster 1 - Allgemeiner Führerschein

Muster 2 - Dienstführerschein der Bundeswehr

Muster 3 - Dienstführerschein der Bundespolizei und Polizei

Muster 4 - Führerschein zur Fahrgastbeförderung

.

Anlage 8a

Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrelaubnis (VNF)
(zu § 22 Abs. 4 Satz 7) Muster:

.

Anlage 8b

Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ (zu § 48 a) Muster:

.

Anlage 8c

Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April 1926 ( zu § 25b Absatz 2) Muster:

.

Anlage 8d

Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.November 1968
(zu § 25b Absatz 3) Muster :
  Anlage 8e Umtausch vor dem 19.01.2013 ausgestellter Führerscheine
( zu § 24a Absatz 2 Satz 1)
.

Anlage 9

Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein 
(zu
§ 25 Absatz 3

Richtlinie EU 2015/653 vom 24.04.2015

.

Anlage 10

Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr (zu den §§ 26 und 27)

 

Anlage 11

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer
ausl. Fahrerlaubnis ( zu § 31 )

neu

Anlage 12

Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe  (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (zu § 34)

neu

Anlage 13

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (zu § 40 )

Entsprechender Inhalt der Bussgeldkatalog-VO (Auszug Anlage)

.

Anlage 14

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger für Begutachtungsstellen für Fahreignung  (zu § 66 Absatz 2)

. Anlage 14a Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71 b)
.

Anlage 15

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Widerherstellung der Kraftfahreignung
(zu
§ 70 Absatz 2 )

. Anlage 15a Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71 a Absatz 3)
.

Anlage 16

Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
(zu § 41 Absatz 2)

Neu

Anlage 17

Inhalt der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge
(zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a)

. Anlage 18 Teilnahmebescheinigung gemäß § 44 FeV